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Diakonie: Mitarbeitervertretung für Nicht-Kirchenmitglieder öffnen

Die Diakonie der evangelischen Kirche soll nach Vorstellung von Mitarbeitervertretern künftig auch Beschäftigte ohne Kirchenmitgliedschaft in den Arbeitnehmervertretungen akzeptieren.

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Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) müsse die sogenannte ACK-Klausel, die eine Kirchenmitgliedschaft verlangt, ersatzlos streichen, heißt es in einer Resolution der Mitarbeitervertretungen des Diakonischen Werks Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, die am Mittwoch in Berlin verbreitet wurde.

Die EKD-Synode kommt vom 3. bis 9. November in Magdeburg zusammen. Auf der Tagesordnung stünden dort auch Änderungen im bundesweiten Mitarbeitervertretungsrecht der EKD, sagte Jeanette Klebsch von der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen in Berlin. Der ACK, der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen, gehören neben der evangelischen und katholischen Kirche auch die Baptisten, die Heilsarmee und weitere Kirchen an.

"Mitarbeitervertretungsrecht der Realität anpassen"

Die Zahl der Diakonie-Beschäftigten, die einer der in der ACK zusammengeschlossenen Kirchen angehören, nehme kontinuierlich ab, heißt es in der Resolution weiter: "Offensichtlich ist es nur möglich, die soziale Arbeit in den verschiedenen Tätigkeitsfeldern der Diakonie mit einer zunehmenden Zahl an Nicht-Kirchenmitgliedern zu erbringen." Das Mitarbeitervertretungsrecht müsse dieser Realität angepasst werden.

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Bislang gebe es nur in einzelnen Diakonischen Werken Ausnahmen, sagte Klebsch. So sei im Diakonischen Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz eine Quotenregelung eingeführt worden, nach der nur noch mindestens 50 Prozent der Mitarbeitervertreter und die Leitung des Gremiums Kirchenmitglieder sein müssen. In der Diakonie der Nordkirche könnten Beschäftigte, die keiner Kirche angehören, Mitarbeitervertreter werden, wenn sie eine Weiterbildung zu Kirchenthemen machen. 

(Quelle: epd)

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