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„Gesetzgeber muss handeln“: Kindernothilfe fordert Ehemündigkeit generell erst ab 18 Jahren

In der Debatte über Kinderehen fordert die Kindernothilfe eine grundsätzliche Festlegung des Heiratsalters in Deutschland auf 18 Jahre. In Anlehnung an die UN-Kinderrechtskonvention sollte das Wohl und der Schutz der Kinder an oberster Stelle stehen, erklärte die Vorsitzende Katrin Weidemann: „Es ist höchste Zeit, dass die Gesetzgebung hier nachzieht.“

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Bei im Ausland geschlossenen Ehen mit Minderjährigen müsse jeder Einzelfall geprüft werden, forderte Weidemann. Die Gründe für eine Frühverheiratung seien vielfältig. Häufig verheirateten Eltern ihre Töchter aus Armut mit wohlhabenderen Männern. Manchmal wollten sie ihre Kinder jedoch durch eine Heirat auch vor sexuellen Übergriffen und Gewalt auf der Flucht schützen, erklärte die Kindernothilfe-Chefin. „Man muss genau hinsehen.“

Wenn Zwang und Gewalt erkennbar seien, dürfe es jedoch keine Kompromisse geben, betonte Weidemann. In solchen Fällen müssten die Behörden rigoros durchgreifen, einen Vormund bestellen und Schutzmechanismen für die Betroffenen in Gang setzen. „Die Flucht aus einer Zwangsehe sollte als Asylgrund anerkannt werden.“
Bund und Länder beraten derzeit über einen rechtlichen Reformbedarf zum Schutz Minderjähriger vor Kinder- und Zwangsehen. Am Montag hatte sich erstmals eine Arbeitsgruppe unter Federführung von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) getroffen. Nach einem Bericht der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe) soll ein Verbot von Kinderehen bereits in diesem Jahr in Kraft treten. Das deutsche Recht schreibt ein Mindestheiratsalter von 18 Jahren vor, in Ausnahmen 16 Jahre. Über im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen und deren Anerkennung in Deutschland gibt es keine amtlichen Zahlen. Schätzungen gehen von bis zu 1.000 Kinderehen in Deutschland aus.

(Quelle: epd)

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