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Islamexperte: In Kopftuch-Debatte zu viel hineininterpretiert

Der Islamwissenschaftler Mouhanad Khorchide sieht in der Kopftuch-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einen Meilenstein bei der Anerkennung der Muslime in der deutschen Gesellschaft.

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Das bisherige Verbot habe für einen Pauschalverdacht gestanden, hinter jedem Kopftuch stecke etwas Ideologisches und eine Gefahr, sagte der Leiter des Zentrums für Islamische Theologie an der Universität Münster dem Evangelischen Pressedienst. "Durch das Aufheben dieser Pauschalverurteilung sorgt man für Normalität."

Bei der Kopftuch-Debatte in Deutschland sei zu viel hineininterpretiert worden, kritisierte Khorchide. Das habe von einem Zeichen der Unterdrückung der Frau bis hin zu einem politischen Symbol gereicht. Das sei oft konstruiert und ein Fehler gewesen. "Man kann nicht Muslimen das verbieten, was für sie wichtig ist und dann im selben Atemzug von ihnen verlangen, sie mögen sich mit der deutschen Gesellschaft vorbehaltlos identifizieren", erklärte der Islamwissenschaftler.

"Wir brauchen einfach Normalität, dann wird das Kopftuch nicht mehr zu einem Thema der Ab- und Ausgrenzung", unterstrich Khorchide. Das gelte vor allem für die vielen zukünftigen muslimischen Religionslehrerinnen. Von den über 300 Studentinnen am Zentrum für Islamische Theologie in Münster trage etwas die Hälfte ein Kopftuch. "Viele hatten bis jetzt große Verunsicherungen, ob sie jemals mit dem Kopftuch an den Schulen arbeiten dürften." Durch das Aufheben des Verbots, würden ihnen nun diese Ängste genommen.

Kritik am Urteil des Bundesverfassungsgerichts übten dagegen unter anderem die SPD-Politikerin Lale Akgün sowie der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach.

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Das Bundesverfassungsgericht hatte am Freitag entschieden, dass ein generelles Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen, wie es unter anderem in Nordrhein-Westfalen gilt, gegen die Religionsfreiheit verstoße. Künftig soll es für ein mögliches Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen auf konkrete Konflikte oder eine konkrete Gefahr für die staatliche Neutralität oder den Schulfrieden ankommen. Die Länder können selbst entscheiden, ob sie Verbote erlassen oder nicht.

(Quelle: epd)

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