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Kirchentags-Präsident: Präimplantationsdiagnostik „eng begrenzt“ zulassen

Der Mediziner Eckhard Nagel, Mitglied im Deutschen Ethikrat, hat sich für eine «eng begrenzte» Zulassung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) bei Reagenzglas-Embryonen ausgesprochen.

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 Zur Erkennung von mit dem Leben unvereinbaren Krankheiten sollte es Untersuchungen geben, sagte Nagel, evangelischer Präsident des diesjährigen Ökumenischen Kirchentages in München, der Berliner Wochenzeitung «Die Kirche» (Ausgabe vom 8. August).

 So könne die PID helfen, bei im Reagenzglas erzeugten Embryonen auszuschließen, dass das werdende Kind Träger von Genen ist, die bei einem im Mutterleib erzeugten Embryo möglicherweise zu einer Abtreibung führen, sagte Nagel. Eltern, die von entsprechenden Krankheiten in ihren Familien wissen, könnten deshalb in Situationen kommen, in denen sie sich bewusst für eine PID entscheiden.

 Ein generelles strafrechtliches Verbot der PID halte er deshalb für problematisch, sagte Nagel. Das Strafgesetzbuch sei kein geeignetes Mittel, «um ethische Fragen zu regeln». Die völlige Freigabe von PID müsse jedoch ausgeschlossen werden. So dürften beispielsweise Untersuchungen, ob das Kind ein Junge oder ein Mädchen wird, nicht zugelassen werden.

 Das deutsche Embryonenschutzgesetz wurde bislang so interpretiert, dass Untersuchungen von Embryonen vor dem Einpflanzen in den Mutterleib generell verboten sind. Der Bundesgerichtshof hat dies in einem Urteil Anfang Juli erstmals anders ausgelegt. Die PID ist demnach nach geltender Gesetzeslage erlaubt, wenn es um die Erkennung schwerer Erbkrankheiten geht und nicht um die Geburt eines Wunschkindes. Damit bleibt die Auswahl der Eizellen nach Augen- oder Haarfarbe und Geschlecht des Kindes weiter strafbar. In der Bundesregierung wird derzeit beraten, ob genauere rechtliche Regelungen erforderlich sind.

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(Quelle: epd)

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