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Körperwelten: Augsburg verbietet plastinierten Liebes-Akt

Das Augsburger Verwaltungsgericht muss sich ab heute erneut mit Gunter von Hagens´ Ausstellung „Körperwelten“ beschäftigen. Der umstrittene Künstler will das Ausstellungsverbot für ein Plastinat, das ein Paar beim Sex-Akt zeigt, aufheben lassen.

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Ursprünglich sollten die liebenden Toten in einem separierten Raum mit Altersbeschränkung ausgestellt werden: Eintritt erst ab 16 Jahren. Der zuständige Referent Rainer Schaal aber wusste dies zu verhindern. Den Umgang mit den zwei Leichnamen wertete er als Überschreitung des bayrischen Bestattungsgesetzes, in dem es heißt, dass die Würde von Verstorbenen nicht verletzt werden darf. Der Liebesakt der Augsburger Ausstellung sei ein herabwürdigender und erniedrigender Umgang mit den beiden Toten. Und irgendwo müsse dann halt doch eine Grenz gezogen werden, so Schaal. Dr. Maria Dobner, die für das Bestattungswesen zuständige Leiterin des Amtes für Grünordnung, stimmte zu, somit blieben die beiden Liebenden verdeckt.

Wenigstens unter engumwickeltem Goldpapier, denn Leichenpräparator von Hagens ließ es sich nicht nehmen, das Ganze in neuer Form als „goldenen Akt“ auszustellen – und da ja theoretisch nichts zu sehen ist, auch gleich ohne Alterbeschränkung. Rainer Schaals Reaktion auf von Hagens Verhalten kam schnell und deutlich: „In meinen Augen ist das ein unglaublicher Skandal“, so der CSU-Politiker. Hagens hätte das Paar bis zur endgültigen Entscheidung durch das Verwaltungsgericht zurückhalten müssen. Weil er sich nicht daran gehalten habe, fordert der CSU-Politiker ein Ordnungsgeld von 10.000 Euro– und das ab jetzt jeden Tag, an dem „der goldene Akt von Augsburg“ weiter zu sehen sei.

Damit die Besucher von „Körperwelten“ den Akt später unverhüllt betrachten können, stellte von Hagens einen „Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung“ von Schaals Klage. Für die Dauer des Rechtsstreits dürfte von Hagens das umstrittene Ausstellungsstück dann weiter zeigen.
In Berlin und London war die Sex-Szene ohne weitere Beanstandungen ausgestellt worden. Ob und in welcher Form die Augsburger „Körperwelten“-Besucher den Liebesakt bestaunen dürfen, sollen heute die Richter entscheiden.

(Quelle: jesus.de)

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