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Kündigung rechtens: Gruß «Jesus hat Sie lieb» arbeitswidrig

Die Kündigung eines tiefgläubigen Telefonagenten, der sich von Kunden mit einem religiösen Gruß verabschiedet hatte, ist nach Auffassung des Landesarbeitsgericht Hamms rechtmäßig.

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 Weil der Mitarbeiter des Versandhandels QVC trotz ausdrücklicher Anweisung nicht auf seine Grußformel verzichten wollte, habe er sich arbeitswidrig verhalten, begründete das Gericht am Mittwoch seine Entscheidung. Die grundgesetzlich geschützte Glaubensfreiheit sei nicht beeinträchtigt. Der Verkäufer hatte sich von den Kunden mit den Worten «Jesus hat Sie lieb, vielen Dank für den Einkauf» verabschiedet. (Az. 4 Sa 2230/10)

 Der Telefonagent habe nicht ausreichend erklären können, dass er bei einem Verzicht auf die religiöse Grußformel in innere Nöte komme, führte das Gericht aus. Schließlich habe der Kläger dem Arbeitgeber angeboten, bei einer übergangsweise Weiterbeschäftigung auf die Grußformel zu verzichten. Bei einer Berufung auf die Glaubensfreiheit hätte der Mitarbeiter jedoch überzeugend darlegen müssen, dass er nicht ohne innere Not von einer solchen Verhaltensregel ablassen könne.

 Das Arbeitsgericht Bochum hatte zunächst dem gekündigten Mitarbeiter recht gegeben. Die unternehmerische Freiheit des Arbeitgebers habe hinter der vom Grundgesetz geschützten Glaubens- und Bekenntnisfreiheit zurückzustehen, hatte das Bochumer Gericht argumentiert. Der Arbeitgeber begründete seinen Schritt damit, dass Glaubensbezeugungen nicht dazu berechtigten, sich Arbeitsanweisungen beharrlich zu widersetzen. Das Landesarbeitsgericht Hamm ließ keine Revision zu.

(Quelle: epd)

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