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Lebensrecht: Religionskritiker protestieren gegen Pläne zum Suizidhilfe-Verbot

Humanistische Verbände und religionskritische Organisationen haben sich vehement gegen Pläne ausgesprochen, organisierte Beihilfe zum Suizid unter Strafe zu stellen.

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Konservative wollten Suizid und die Beihilfe dazu kriminalisieren, sagte die frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Ingrid Matthäus-Maier am Mittwoch in Berlin und ergänzte: "Das lehnen wir ab." Sie ist Koordinatorin des neu gegründeten Bündnisses "Für Selbstbestimmung bis zum Lebensende".

Hintergrund sind Bestrebungen vor allem aus der Unionsfraktion im Bundestag, alle organisierten Formen von Suizidbeihilfe beispielsweise durch Vereine im Strafgesetzbuch zu verbieten. Auch über ein strafrechtliches Verbot für Ärzte wird dabei diskutiert. Die Beihilfe zum Suizid ist nach geltendem Recht nicht strafbar, weil die Haupttat selbst, der Suizid, nicht bestraft wird.

"Es besteht keine Notwendigkeit, an dieser geltenden Rechtslage etwas zu ändern", heißt es in einem Zehn-Punkte-Papier des Bündnisses. Darin fordern die Organisationen das Recht auf einen selbstbestimmten Tod, wenn der Entschluss "freiverantwortlich" ist. Das Papier wurde unter anderem vom Humanistischen Verband, der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben und der religionskritischen Giordano-Bruno-Stiftung unterzeichnet.

Gita Neumann vom Humanistischen Verband verwies darauf, dass Palliativ-Medizin und Hospiz-Versorgung nicht für alle sterbenskranken Menschen eine Alternative seien. Die stationäre Hospizversorgung sei auf wenige verbleibende Lebenstage oder -wochen beschränkt. Dies könne bei Patienten mit Krebs im Endstadium vorausgesagt werden. Patienten mit anderen Beschwerden oder Krankheiten sei der Weg ins Hospiz dagegen versperrt. Manche wollten daher "mit gutem Recht die Dinge lieber selbst in der Hand haben", sagte sie.

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Bündnis-Koordinatorin Matthäus-Maier betonte, sie respektiere gläubige Menschen, die ein selbstbestimmtes Lebensende wegen ihrer christlichen Glaubensüberzeugung ablehnen. Die religiöse Überzeugung dürfe aber nicht durch das Strafrecht durchgesetzt werden, sagte sie.

In der vergangenen Legislaturperiode war ein Gesetzentwurf zum Verbot der kommerziell ausgerichteten Suizidbeihilfe gescheitert. Kirchen und Unionspolitiker forderten damals ein strengere Regelung, die nicht nur die auf Gewinn zielende, sondern jegliche organisierte Form dieser Art der Sterbehilfe verbietet.

(Quelle: epd)

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