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Nach Geldwäsche-Vorwürfen: Papst unterstellt Vatikanbank neuer Kontrollbehörde

Der Vatikan will bei Finanzgeschäften seines Geldinstituts mit neuen Regeln für mehr Transparenz und die Einhaltung internationaler Standards sorgen.

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Wenige Monate nach der Aufnahme von Ermittlungen gegen die Vatikanbank (Institut für die religiösen Werke) stellte Papst Benedikt XVI. die Geldgeschäfte des Vatikanstaats unter die Aufsicht einer neuen Behörde. In einem am Donnerstag vom Vatikan veröffentlichten päpstlichen Schreiben kündigte er die Gründung einer Behörde für Finanzinformation an, die Geldwäsche und der Finanzierung von Terrororganisationen vorbeugen soll.

 Die italienische Finanzpolizei hat vor wenigen Wochen 22 Millionen Euro aus den Kassen der Vatikanbank wegen verdächtiger Transaktionen eingefroren. Die Staatsanwaltschaft wirft dem kirchlichen Geldinstitut einen Verstoß gegen europäische Vorschriften zur Geldwäsche vor. Gegen den Chef der Vatikanbank, Ettore Gotti Tedeschi, und einen weiteren Bankmanager wird ermittelt.

 Der Weltfrieden sei in einer globalisierten Welt zunehmend von «Missbrauch des Markts und der Wirtschaft sowie der zerstörerischen Gewalt des Terrorismus» bedroht, begründete das Kirchenoberhaupt die Schaffung der neuen Kontrollbehörde. Diese soll sämtliche Wirtschafts- und Finanzaktivitäten des Vatikans überwachen und mit internationalen Organisationen zusammenarbeiten.

 Mit dem Apostolischen Schreiben und dem Statut der neuen Behörde veröffentlichte der Vatikan neue gesetzliche Vorschriften, mit denen Vergehen wie Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus sowie Menschen-, Drogen- und Waffenhandel in das vatikanische Rechtssystem aufgenommen werden. Die neue vatikanische Finanzaufsicht kann demnach Vergehen gegen das an internationalen Normen orientierte Geldwäschegesetz mit Ordnungsstrafen in Höhe von bis zu 250.000 Euro belegen. Die Einrichtung von Konten unter fiktiven Namen sowie für nicht genau identifizierte Personen und Institutionen sind damit im Vatikan künftig untersagt.

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 Die Aufsichtsbehörde soll der Statzung gemäß «in voller Autonomie und Unabhängigkeit» tätig werden und entscheiden. Sie sammelt Informationen von Vatikaninstitutionen über Geldgeschäfte ab 15.000 Euro. Zudem soll sie die Kontroll- und Informationsmechanismen in einzelnen Einrichtungen wie der Vatikanbank, der Vatikanischen Museen und der Kongregationen überprüfen.

 Das Gesetz tritt zum 1. April 2011 in Kraft. Bis dahin wird mit der Ernennung eines Präsidenten und des Verwaltungsrates der neuen Behörde gerechnet. Italienische Medien erwarten die Berufung des Präsidenten der vatikanischen Güterverwaltung, Kardinal Attilio Nicora, in das Amt.

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