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Knapp 3.500 Jugendliche in Mitteldeutschland feiern Konfirmation

In der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland werden knapp 3.500 Jugendliche zwischen Palmsonntag und Pfingstsonntag konfirmiert.

Mit der Konfirmation sind die Mädchen und Jungen zur selbstständigen Teilnahme am Abendmahl zugelassen und können Taufpatinnen und -paten werden. Sie dürfen auch mit vollendetem 14. Lebensjahr das aktive Wahlrecht in der Kirche ausüben sowie in den Gemeindekirchenrat als Jugendvertreter berufen werden. Im Konfirmationsgottesdienst werden die Jugendlichen gesegnet.

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„Unsere Kirche nimmt junge Menschen ernst. Konfirmandinnen und Konfirmanden werden gefragt, ob ihnen der christliche Glaube wichtig ist und sie das mit ihrem eigenen ,Ja‘ bekräftigen wollen. Für ihren Lebensweg werden sie im Festgottesdienst gesegnet. Nach einer oft spannenden und auch prägenden Konfirmandenzeit können sie die Angebote der Evangelischen Jugend wahrnehmen, sich entwickeln und Freundschaften knüpfen“, sagt Peter Herrfurth, Landesjugendpfarrer der EKM.

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1 Kommentar

  1. Konfirmation ist – genauso eine nachträgliche Erfindung – von uns Evangelischen, nachdem junge katholische Christinnen und Christen mit ihrer Firmung nachträglich in ihre Taufe eintreten. Bekanntlich hat die Taufe keine magischen Kräfte, niemand wird automatisch Christ und jeder hat dann später die Gelegenheit, eine eigentliche Entscheidung nachzuholen. Im Artikel steht, welche Rechte damit jemand zuwachsen, allerdings würde ich das Abendmahl nicht dazu zählen, denn jeder getaufte Mensch hat immer das Recht sich von Jesus selbst zum Abendmahl einladen zu lassen. Da Jesus und damit Gott einlädt, ist es auch nicht die Kirche und daher hat nicht Jesus verfügt, daß es ein katholisches und evangelisches Abendmahl gibt. Die Trennung der beiden großen Kirchen beim Abendmahl ist eines der ganz jahrhunderteakte großen Skandale, weil offiziel zwar für mehr Ökumene gebetet wird, aber es ist nicht mehr Ökumene gewünscht. Da hier aber Jesus der Einladende ist, auch zum Abendmahl, kann dies nicht durch Kirchenrecht geregelt werden, ebenso kann man es niemand verbieten. Die nicht so sehr theologische Begründung für das Abendmahl in der Katholischen Kirche in Form einer eigentlich philosophischen Begründung, vermag nichts über die Natur Gottes und seiner Anwesenheit im Mahl aussagen. Gott ist in allem was existiert und alles ist in Gott. Damit wird klar, daß nichts klar ist und keine Erklärung möglich wäre.

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