Opfer von Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche können auf deutlich höhere Einmalzahlungen hoffen. Die Bischofskonferenz einigte sich zum Abschluss ihrer viertägigen Frühjahrsvollversammlung in Mainz auf ein Grundsatzpapier.
Die katholischen Bischöfe wollen den Opfern von sexuellem Missbrauch deutlich höhere Einmalzahlungen zukommen lassen als in der Vergangenheit. Nach dem Abschluss der Frühjahrskonferenz der Bischofsvollversammlung gab der katholische Missbrauchsbeauftragte, der Trierer Bischof Stephan Ackermann, am Donnerstag in Mainz die Grundsätze des künftigen Verfahrens bekannt. Opfer sollen auf Antrag eine Einmalzahlung erhalten, deren Höhe sich an den von staatlichen Gerichten zugesprochenen Schmerzensgeldern für ähnliche Fälle orientiert. Dabei werde es in der Regel um Beträge zwischen 5.000 und 50.000 Euro gehen, sagte Ackermann.
Antragsberechtigt sind seinen Worten zufolge auch Personen, die bereits in den vergangenen Jahren sogenannte Anerkennungsleistungen erhalten hatten. Die Betroffenen solle möglichst unbürokratisch geholfen werden, versprach der Trierer Bischof: „Es bleibt bei einer Plausibilitätsprüfung, nicht mehr.“
Kritik von Betroffeneninitiative
Die Entscheidung über die Finanzierung der Zahlungen soll ebenso wie die Details des Antragsverfahrens bei den Bistümern liegen, gab der neue Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Limburger Bischof Georg Bätzing bekannt: „Es gibt Diözesen, die haben keine anderen Quellen als die Kirchensteuer, gerade im Osten des Landes.“ Finanzschwache Bistümer oder Orden sollen durch einen gemeinsamen Fonds entlastet werden. Wo möglich, sollten aber auch die Täter zur Kasse gebeten werden.
Auf entschiedenen Widerspruch stieß die in Mainz vorgestellte Regelung bei der Betroffeneninitiative „Eckiger Tisch“. Deren Sprecher Matthias Katsch warf der katholischen Kirche vor, sie sei noch immer nicht bereit, das „zweite Verbrechen“ des Vertuschens und Verschweigens wahrzuhaben, das von der Institution Kirche begangen worden sei: „Die Schmerzensgelder, die in Deutschland gerichtlich durchgesetzt werden können, sind oft erbärmlich gering.“
Syrische Christen auf der Tagesordnung
Die Entscheidung über die Zahlungen für Missbrauchsopfer war eines der zentralen Themen der Frühjahrsvollversammlung. Bereits am Dienstag war Bätzing als Nachfolger des Münchner Erzbischofs Reinhard Marx zum neuen Vorsitzenden der Bischofskonferenz gewählt worden. Weitere Themen waren unter anderem die Vorbereitungen für den Ökumenischen Kirchentag in Frankfurt 2021 und Reformen beim kirchlichen Disziplinar- und Verwaltungsrecht sowie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe.
Auch die Situation der syrischen Christen und die Flüchtlingsproblematik standen auf der Tagesordnung. Bätzing kündigte an, die katholische Kirche wolle den Wiederaufbau Syriens stärker unterstützen. An die Politik appellierte er: „Die Staaten an den europäischen Außengrenzen dürfen mit der Problematik nicht alleingelassen werden.“
Wer jede weitere Aufnahme von Flüchtlingen aus der Türkei ablehne, „verschließt die Augen vor der Realität.“ Als Gast hatte auch der Apostolische Nuntius in Syrien, Kardinal Mario Zenari, an dem Treffen in Mainz teilgenommen. Er hatte dabei unter anderem gefordert, die westlichen Sanktionen gegen Syrien „kritisch zu prüfen“, um das Leid der Bevölkerung nicht weiter zu verschärfen.