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Neuordnung für Gottesdienst: Kurhessische Kirche segnet Homo-Partnerschaften

In der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck können sich gleichgeschlechtliche Paare im Gottesdienst künftig segnen lassen.

 Mit großer Mehrheit stimmte die Synode der rund eine Million Christen zählenden Landeskirche am Mittwoch für diese Neuordnung. Eine solche Praxis ist damit in zehn der 22 Mitgliedskirchen der Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) möglich.

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 Bischof Martin Hein erinnerte an die lange Schuldgeschichte der evangelischen Kirche gegenüber homosexuell lebenden Menschen. Das Thema begleite die kurhessische Kirche nun schon seit fast 20 Jahren.

 Die 95 Synodalen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck folgten in Hofgeismar bei fünf Gegenstimmen und neun Enthaltungen einer Vorlage des Rates der Landeskirche. Bislang war die Segnung nur im Rahmen der Seelsorge möglich. Voraussetzung einer Segnung im Gottesdienst ist neben der eingetragenen Lebenspartnerschaft, dass mindestens einer der Partner evangelisch ist, heißt es in dem Beschluss. Pfarrer dürfen zu einer solchen Handlung nicht gezwungen werden.

 Grundsätzlich betonen die evangelischen Kirchen, dass es zwar mehr Rechte für gleichgeschlechtliche Paare geben müsse, diese aber nicht mit der Ehe identisch sein dürften. Die katholische Kirche lehnt die Gleichstellung der homosexuellen Partnerschaft mit der Ehe zwischen Mann und Frau klar ab. Sie befürchtet einen Bedeutungsverlust der Ehe.

(Quelle: epd)

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