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„Pille danach“: Kardinal Meisner hält bestimmte Präparate für „vertretbar“

Der Kölner Erzbischof Joachim Meisner hat seine ablehnende Haltung zur "Pille danach" relativiert. Nach Auskunft von Fachleuten gebe es unter dieser Bezeichnung unterschiedliche Medikamente mit verschiedenen Wirkprinzipien, sagte der Kardinal heute in Köln. Daraus ergäben sich auch ethische Konsequenzen.

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Wenn nach einer Vergewaltigung ein Präparat verwendet werde, das eine Befruchtung verhindere, "dann ist dies aus meiner Sicht vertretbar", argumentierte Meisner.

 Eine Pille, die die Einnistung einer bereits befruchteten Eizelle verhindere, sei dagegen nicht vertretbar, erläuterte der Erzbischof. Der befruchteten Eizelle, der der Schutz der Menschenwürde zukomme, werde damit die Lebensgrundlage aktiv entzogen.

 Die Ärzte in katholischen Kliniken forderte Meisner auf, sich im Umgang mit vergewaltigten Frauen in ihrem ärztlichen Handeln an diesen Prinzipien auszurichten. Es sei auch "nichts dagegen einzuwenden, dass sie in diesem Fall auch über Methoden, die nach katholischer Auffassung nicht vertretbar sind, und über deren Zugänglichkeit aufklären". Nach Angaben der Pressestelle des Erzbistums Köln müssen danach künftig die Ärzte aus eigener wissenschaftlicher Einschätzung abwägen, inwieweit ein Präparat vor allem die Einnistung verhindere.

 Hintergrund der Diskussion über die "Pille danach" für Opfer von Vergewaltigungen ist der Fall einer Frau in Köln, die von zwei katholischen Kliniken abgewiesen worden war. Die Krankenhäuser hatten sich geweigert, die Frau zu untersuchen und mögliche Spuren zu sichern, weil dies auch mit einer Beratung über einen möglichen Schwangerschaftsabbruch sowie dem Verschreiben der "Pille danach" verbunden gewesen wäre.

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 Bereits am Sonntag hatte der Katholische Krankenhausverband die Möglichkeit gefordert, Frauen nach einer Vergewaltigung die "Pille danach" zu verschreiben. Das müsse im Einzelfall jedes Krankenhaus für sich entscheiden können, sagte Geschäftsführer Thomas Vortkamp. Die Ärzte müssten die Möglichkeit haben, im Einzelfall nach eingehender Beratung der Frau entsprechend ergebnisoffen Möglichkeiten aufzuzeigen. Da könne es aus medizinischen Gründen durchaus auch geboten sein, die "Pille danach" als Verhütung zu geben.

(Quelle: epd)

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