Die Straffälligenhilfe aus Celle sucht Menschen, die Häftlingen zu Weihnachten eine Freude machen wollen. Der Grund: Geschenke von Angehörigen sind in Niedersachsen nicht erlaubt.
Menschen in Haft fühlten sich in der Weihnachtszeit ausgegrenzter denn je, erklärte die bundesweite Hilfsorganisation in Celle. Ein Weihnachtsgruß von «draußen» mit Dingen wie Lebkuchen, Kaffee, Duschgel und einer Karte könne den Gefangenen das Gefühl vermitteln, Teil der Gemeinschaft zu sein.
So sollen in Celle 200 Menschen die Geschenkkosten für je einen Inhaftierten aus der dortigen Justizvollzugsanstalt in Höhe von 20 Euro übernehmen. Präsente von Familie und Freunden seien in Niedersachsen wegen zu aufwändiger Kontrollen nicht erlaubt. Im vergangenen Jahr habe sich ein Inhaftierter bedankt mit den Worten, das Geschenk sei für ihn ein Zeichen, dass man ihn «noch nicht abgeschrieben» habe, hieß es. Es gebe ihm Hoffnung auf eine Eingliederung nach der Entlassung.
Das Schwarze Kreuz hilft nach eigenen Angaben seit 1925 bundesweit Strafgefangenen und ihren Familien. Seit 1953 schickt der Verein unter anderem Weihnachtspakete in Haftanstalten. Ziel der christlichen Straffälligenhilfe ist es, Inhaftierte in eine bessere Zukunft ohne Straftaten zu begleiten und damit auch neues Leid und neue Opfer zu verhindern. Dafür engagieren sich aktuell rund 670 Mitglieder und Ehrenamtliche. Finanziert wird die Arbeit vor allem über Spenden.
Einsamkeit
Eine ehemaliger Pfarrer mit früherer Tätigkeit in einem JVA erzählte uns, in keiner Zeit im Jahr fühlten sich Gefangene im Advent und an Weihnachten so einsam und verlassen. Oft haben sie keine Angehörigen mehr, oder es besteht hierzu kein Kontakt. Eine kleine Freude zu machen und menschlich zu sein, ist daher immer gut.