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Staatsleistungen: Unions-Fraktionen wollen an Zahlungen an Kirchen festhalten

Die Unions-Fraktionen haben ihren Willen zur Beibehaltung der Staatsleistungen an die christlichen Kirchen bekräftigt. "Wir erkennen die Leistungen und die Bedeutung der Kirchen in Deutschland an und halten an den Staatsverträgen weiterhin fest", heißt es in einem Entschließungsantrag, den die Fraktionsvorsitzenden der CDU und CSU einstimmig billigten.

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 Zu der Sitzung waren auch der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider, und der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, eingeladen.

 Das Papier verweist auf Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Hospize und Beratungsstellen der Kirchen. Sie seien "für den zwischenmenschlichen Zusammenhalt von unschätzbarer Bedeutung". Die Unionspolitiker bekennen sich in dem Antrag auch zum bekenntnisgebundenen christlichen Religionsunterricht: "Wir wollen, dass unseren Kindern auch in Zukunft ein am Christentum orientiertes Menschenbild und Wertesystem vermittelt wird." In der Fraktionsvorsitzendenkonferenz beraten die entsprechenden Vertreter aus Bundestag, Landtagen und Europaparlament.

 Die Staatsleistungen an die Kirchen stehen immer wieder in der Kritik. 14 Bundesländer zahlen den beiden großen Kirchen derzeit jährlich insgesamt rund 460 Millionen Euro an sogenannten Dotationen. Dabei handelt es sich um einen Ausgleich dafür, dass die Kirchen im Zuge der Säkularisation zu Beginn des 19. Jahrhunderts zahlreiche Güter und Einnahmequellen verloren.

 Zuletzt verlangte die sächsische FDP, die Zahlungen auf den Prüfstand zu stellen. Ende Februar hatte die Linksfraktion im Bundestag einen Gesetzentwurf eingebracht, der eine Ablösung durch eine Einmalzahlung an die Kirchen zum Ziel hat. Auch die Grünen befürworten in ihrem Programm für die Bundestagswahl Verhandlungen mit den Kirchen über die Ablösung der vertraglich geregelten Staatsleistungen.

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(Quelle: epd)

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