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Sterbehilfe-Prozess: Angeklagte Krebsärztin tot aufgefunden

Die wegen Verdachts auf Totschlag angeklagte Krebsärztin Mechthild B. ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft Hildesheim am Montagnachmittag in ihrem Haus tot aufgefunden worden.

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Die verstorbene Krebsärztin Mechthild Bach hat sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft Hildesheim mit einer Infusion von Morphium selbst getötet. Diese habe sich die 61-jährige Internistin in der Nacht zum Montag verabreicht, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Die wegen Verdachts auf Totschlag vor dem Landgericht Hannover angeklagte Ärztin war am Montagnachmittag von einem Bekannten in ihrem Haus in Bad Salzdetfurth bei Hildesheim im Bett liegend tot aufgefunden worden.

 Verschiedene Bekannte hätten Abschiedsbriefe von der Medizinerin erhalten, berichtete die Staatsanwaltschaft weiter. Danach sei das Motiv für den Suizid das Strafverfahren gegen sie. Bach musste sich wegen des Todes von 13 schwer kranken Patienten verantworten, den sie durch überhöhte Gaben von Morphium verursacht haben soll.

 Das Landgericht Hannover hatte in der vergangenen Woche in einer Zwischenbilanz erklärt, dass auch eine Verurteilung wegen Mordes aus «Heimtücke» in Betracht komme. Die Patienten hätten von den Morphium-Gaben nichts gewusst, obwohl sie bei klarem Bewusstsein gewesen seien. Bach musste deshalb mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen. Sie selbst hatte stets ihre Unschuld beteuert und betont, sie habe nur die Schmerzen der Patienten lindern wollen.

 Bachs Anwälte Matthias Waldraff und Albrecht-Paul Wegener erklärten, nach der Zwischenbilanz habe die Ärztin keine Perspektive mehr gesehen und keine Kraft mehr schöpfen können. «Ihr Gehen ist kein Schuldeingeständnis», betonten sie: «Ein Leben ohne ihre Patienten ist für Frau Dr. Bach kein Leben.»

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 Der seit 2005 dauernde Prozess sorgte bundesweit für Aufmerksamkeit, weil hier erstmals die Grenzen zwischen Schmerzmedizin und aktiver Sterbehilfe strafrechtlich ausgelotet wurden. Das Verfahren wurde im Oktober 2009 zum zweiten Mal aufgerollt, da ein Richter dauerhaft erkrankt war.

(Quelle: epd)

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