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Türkei: Religionsschutz durch Verfasssungsänderung

Das türkische Parlament feilt an einem neuen Verfassungstext, nach dem nicht nur die Religionsfreiheit, sondern auch der freie Religionsübertritt und Religionsverbreitung unter dem besonderen Schutz des Gesetzes stehen sollen. Die Verfassungsänderung könnte sich auch positiv auf die christliche missionarische Arbeit in der Türkei auswirken.

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Der derzeit geltende Gesetzestext entstand 1982 während einer Militärherrschaft und enthält viele Einschränkungen der Grundrechte. Seit Monaten beraten sich nun die vier Regierungsparteien der Türkei über einen neuen Gesetzestext.

Dies würde auch eine Erleichterung der missionarischen Arbeit im Land erleichtern. Missionarische Tätigkeiten von Christen sind zwar auch nach der derzeit aktuellen Verfassung legal, jedoch kam es in der Vergangenheit häufiger zu Übergriffen auf christliche Missionare. So wurde 2007 der deutsche Missionar Tilmann Geske Opfer eines rechtsradikalen Übergriffes. 

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