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Nächtlicher Polizeieinsatz: Behörde bricht Kirchenasyl in Rheinland-Pfalz

Bereits im Februar hat die Polizei das Kirchenasyl eines syrischen Flüchtlings in einer evangelischen Kirchengemeinde beendet. Der Fall wurde erst jetzt bekannt. Der Geflüchtete ist mittlerweile in Dänemark in Haft.

In Rheinland-Pfalz ist ein Kirchenasyl von den Behörden geräumt worden. Auf Betreiben der Ausländerbehörde des Kreises Neuwied sei ein syrischer Flüchtling in der von der Kirchengemeinde in Büchenbeuren im Hunsrück bereitgestellten Unterkunft festgenommen worden, sagte der Superintendent des Kirchenkreises Simmern-Trarbach, Markus Risch, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Der Vorfall ereignete sich bereits Mitte Februar, wurde aber erst jetzt vom Kirchenkreis öffentlich gemacht.

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Der Geflüchtete im Kirchenasyl hatte den Angaben zufolge ursprünglich Asyl in Dänemark erhalten. Der EU-Staat hat in jüngster Vergangenheit systematisch den Asylstatus von Syrern widerrufen und versucht, Menschen zu einer sogenannten freiwilligen Ausreise in das Bürgerkriegsland zu zwingen. Der mittlerweile zurück nach Dänemark abgeschobene syrische Kurde wurde dort zu einer zehnmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt, weil er das gefängnisähnliche dänische Ausreisezentrum ohne Erlaubnis verlassen hatte. In der Bundesrepublik gilt wegen drohender staatlicher Repressalien gegen Rückkehrer weiterhin ein genereller Abschiebestopp nach Syrien.

Der Kirchenkreis sei besonders überrascht gewesen, dass das Kirchenasyl bei einem nächtlichen Polizeieinsatz ohne jedwede vorhergehende Kontaktaufnahme geräumt worden sei, kritisierte Risch:

«Das entspricht nicht den Absprachen mit den Landeskirchen.» Die Kreisverwaltung Neuwied teilte auf Nachfrage mit: «Der Betroffene war vollziehbar ausreisepflichtig und ist dessen Ausreiseverpflichtung nicht nachgekommen, sodass diese zwangsweise durchgesetzt werden musste.»

Das Mainzer Integrationsministerium bestätigte auf Nachfrage, vorab über die Räumung informiert worden zu sein. «Nachdem die zuständige Ausländerbehörde bereits einen gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss für das von der Kirche genutzte Wohnhaus erlangt hatte, bestand hier kein Anlass mehr, das gerichtlich bereits als rechtmäßig erkannte Vorgehen der Behörde fachaufsichtlich anders zu bewerten», teilte ein Sprecher dem epd mit. Vor dem Hintergrund des Falls sei allerdings ein Rundschreiben an die Ausländerbehörde zum Umgang mit Kirchenasylen in Arbeit.

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Ähnliche Fälle in der Vergangenheit

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche hat derzeit Kenntnis von 594 aktiven Kirchenasylen mit mindestens 780 Personen, darunter etwa 130 Kinder. Die Polizei in Schwerin hatte kurz vor Weihnachten ein bestehendes Kirchenasyl in der evangelischen Petrusgemeinde in Schwerin gebrochen, um zwei erwachsene Söhne einer sechsköpfigen afghanischen Familie nach Spanien abzuschieben, die Abschiebung scheiterte. Im Juli 2023 hatte ein Fall aus Viersen für Aufsehen gesorgt, als Behördenvertreter ein kurdisches Ehepaar aus dem Irak aus dem Kirchenasyl holten. Auch diese Abschiebung war gescheitert.

Zweck des Kirchenasyls

Nach dem Verständnis der Kirchen soll durch das Kirchenasyl in besonders gelagerten Ausnahmefällen eine nochmalige Überprüfung von Asylanträgen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erreicht werden. Durch ein Kirchenasyl gelingt es in vielen Fällen, eine Frist zu überschreiten, nach deren Ablauf Deutschland die Zuständigkeit für die Asylverfahren von anderen EU-Staaten übernimmt.

Obwohl es keine gesetzlichen Sonderrechte für Kirchen gibt, wurde das Kirchenasyl lange von staatlicher Seite respektiert. In Rheinland-Pfalz gab es jedoch mehrere Fälle, in denen Städte und Landkreise seit 2017 massiv gegen Kirchengemeinden und Pfarrer vorgingen.

Quelleepd

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1 Kommentar

  1. Die Behörden gehen nicht gegen Kirchen und Pfarrer vor, sie setzen geltendes Recht um. Das muss man von Behörden erwarten. Für einen anderen Umgang mit Geflüchteten müsste man das geltende Recht ändern, aber dafür gibt es zur Zeit keine politische Mehrheit. Wenn es Christen aber von Gott her als richtig ansehen, zum Schutz eines Menschen das staatliche Recht zu brechen, müssen sie es tun – mit allen Konsquenzen …

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