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„Ungeheuerlicher Vorgang“: Kirchenasyl in Münster gewaltsam beendet

Ein Kirchenasyl in Münster ist offenbar gewaltsam geräumt worden. Am Dienstagmorgen sei ein 31-jähriger Flüchtling aus Ghana, dem in im örtlichen Kapuzinerkloster seit Juli Kirchenasyl gewährt wurde, von der Polizei abgeführt worden, erklärte Julia Lis vom Netzwerk Kirchenasyl Münster. Am Abend wurde der Mann dann wieder freigelassen und inzwischen einer Unterkunft in Nordkirchen zugewiesen.

Dabei sei auch Gewalt angewendet worden. „Die Räumung eines Kirchenasyls in Nordrhein-Westfalen ist ein ungeheuerlicher und in dieser Form einmaliger Vorgang“, kritisierte Lis. Die Polizei bestätigte den Einsatz und eine Auseinandersetzung mit dem Ghanaer sowie die Verwendung von Handschellen. Ein Kollege sei von dem Mann gebissen worden und sei den weiteren Tag dienstunfähig, sagte ein Sprecher der Polizei Münster. Verantwortlich für die Abschiebung sei die Ausländerbehörde, betonte der Polizeisprecher. Die Polizei sei lediglich für den Vollzug hinzugezogen worden.

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Der Flüchtling aus Ghana war nach Angaben des Netzwerks Kirchenasyl zuvor in Ungarn registriert worden. Nach dem Dublin-Abkommen der Europäischen Union muss ein Flüchtling in dem EU-Staat Asyl beantragen, über den er in die EU eingereist ist. Bei den derzeitigen Zuständen in Ungarn sei es jedoch sehr zweifelhaft, dass der Mann aus Ghana dort ein faires Verfahren bekomme, kritisierte Lis. Zudem sei der Mann herzkrank und brauche eine entsprechende medizinische Behandlung.

Lis kritisierte das Vorgehen der Behörden scharf. „Wir waren gerade dabei, die Dokumentation des Falles an die zuständigen Stellen weiterzuleiten“, erklärte sie. Dass diese Vorgänge nicht abgewartet worden seien und stattdessen die Ausländerbehörde „ein derart massives und brutales Vorgehen ohne jegliche Dialogbereitschaft“ durchsetze, sei ungeheuerlich. Der Mann aus Ghana sei wie Schwerverbrecher behandelt worden. Er sei jedoch ein Bedürftiger, der sich hier Schutz erhofft habe.

Gericht setzt Abschiebung für 48 Stunden aus

Inzwischen hat das Verwaltungsgericht Münster einem Eilantrag stattgegeben und die Abschiebung des Mannes für zunächst 48 Stunden ausgesetzt. Das Gericht habe seine Entscheidung damit begründet, dass der Staat Ungarn gegenwärtig mit der Versorgung von Flüchtlingen überfordert sei, sagte Lis. Damit sei das Gericht der Argumentation des Netzwerks gefolgt. Das Kirchenasyl sei voraussichtlich nicht mehr notwendig. „Wir gehen davon aus, dass er am Mittwoch in einer Einrichtung des Kreises Coesfeld untergebracht wird“, erläuterte Lis.

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Dies hat sich inzwischen bestätigt. Der 31-jährige Flüchtling soll in einer Unterkunft in Nordkirchen untergebracht werden. Dem Mann sei von der Gemeinde die Unterkunft zugewiesen worden, sagte ein Sprecher des westfälischen Kreises Coesfeld am Mittwoch. Mit dieser Entscheidung sei klar, dass das Vorgehen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wie der Ausländerbehörde des Kreises Coesfeld in diesem Fall rechtswidrig gewesen seien, erklärte der Anwalt des Netzwerkes Kirchenasyl, Michael Gödde. Das Verwaltungsgericht teile die Auffassung, dass nach Ungarn nicht abgeschoben werden dürfe.

Beim Kirchenasyl werden Flüchtlinge ohne legalen Aufenthaltsstatus von Kirchengemeinden zeitlich befristet beherbergt. Ziel ist, in Härtefällen eine unmittelbar drohende Abschiebung in eine gefährliche oder sozial unzumutbare Situation zu verhindern und eine erneute Prüfung des Falles zu erreichen. Der Aufenthaltsort der Flüchtlinge wird den Behörden gemeldet. Bislang wird die Praxis des Kirchenasyls als Ausnahme in seltenen Fällen weitgehend geduldet.

Quelleepd

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