Ein katholische Bekenntnisschule darf einen muslimischen Schüler ablehnen, wenn die Eltern die Teilnahme des Kindes am katholischen Religionsunterricht und am Schulgottesdienst verweigern.
Das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigte am Mittwoch mit einem unanfechtbaren Eilbeschluss eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden. (AZ: 19 B 1042/13)
Eine katholische Bekenntnisschule in Paderborn hatte die Aufnahme des Kindes mit Verweis auf die Rechtslage abgelehnt, nachdem der Vater eine verpflichtende Teilnahme seines Kindes am katholischen Religionsunterricht verweigert hatte.
Eine Bekenntnisgrundschule dürfe die Aufnahme eines bekenntnisfremden Schülers von einer ausdrücklichen Einverständniserklärung seiner Eltern mit der Teilnahme am Religionsunterricht und an den Schulgottesdiensten abhängig machen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Eine bestehende Bekenntnisgrundschule verliere auch nicht ihren Status bei einem Rückgang der bekenntnisangehörigen Schüler.
(Quelle: epd)