Der Kirchenpräsident der Evangelischen Landeskirche Anhalts, Joachim Liebig, hat zu einem freundlichen Miteinander von Staat und Kirche auch in Pandemiezeiten aufgerufen. Der Vorwurf der Staatsnähe sei jedoch „absurd.“
Kirchenleitungen hätten abzuwägen, wie weit Einschränkungen durch staatliche Maßnahmen – etwa aus Gründen des Infektionsschutzes – reichen dürften, schreibt Liebig in einem Gastbeitrag für die in Weimar erscheinende Kirchenzeitung „Glaube+Heimat“. Andererseits tue der Staat gut daran, auf dem Boden des Grundgesetzes das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen nicht zu beschneiden.
Auch wenn viele Kommentierungen das Verhältnis zwischen Kirche und Staat als eine Art freundliches Miteinander beschrieben, sei es immer wieder nötig, dieses Miteinander zu justieren. „Wenn wir auch aus unterschiedlichen Richtungen darauf schauen, so liegt uns doch wie dem Staat das Gemeinwohl in unserem Land am Herzen“, so der leitende Geistliche. Deutlich über dieses gemeinsame Interesse hinaus reiche aber der Kernauftrag der Kirche, „das Evangelium von Jesus Christus zu verkündigen“.
Wenn der Staat diesen Verkündigungsauftrag dauerhaft und grundsätzlich einschränken würde, stünde aus Liebigs Sicht die Bindung an den Missionsbefehl über der staatlichen Ordnung. Dann sei Widerstand Ausdruck des Glaubens. „Wie jeder Christ, jede Christin Widerstand leistet, das ist eine Gewissensfrage in Verantwortung vor Gott“, schreibt er. Gleichzeitig sei aber nicht jede Einschränkung des kirchlichen Dienstes sofort ein Bekenntnisfall und der Vorwurf „absurd“, Kirchenleitungen seien grundsätzlich staatsnah.