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„Zu missionarisch“: Schweiz streicht 17 kirchlichen Jugendgruppen Fördergelder

Das Schweizer Bundesamt für Sozialversicherungen hat die Fördergelder für 17 kirchliche Jugendeinrichtungen gestrichen. Sie seien "zu missionarisch", heißt es in der Begründung. Mehrere Betroffene, darunter Heilsarmee, Mennoniten und der Verein "Adonia", haben Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.

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Durch die Entscheidung des Bundesamts fehlen den betroffenen Kirchen und Verbänden im Haushalt für 2014 rund 670.000 Franken, schreibt Marianne Weymann in der "Reformierten Presse" (PDF). Insgesamt erhalten in diesem Jahr etwa 70 Jugendeinrichtungen in der Schweiz Fördergelder vom Bundesamt. Die Gesamtsumme beläuft sich auf etwa vier Millionen Franken (Quelle: "NZZ").

Im Schreiben des Bundesamts an die betroffenen Kirchen und Verbände heißt es zur Begründung, der Zweck der Organisationen widerspreche den Förderungskriterien des  Kinder- und Jugendförderungsgesetzes. Die Verbände stellten "ihre Glaubenspraxis, die religiöse Unterweisung und die Verbreitung Ihrer Glaubensgrundlagen ins Zentrum." Ihre Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen sei lediglich "Mittel zu diesem übergeordneten Organisationszweck."

Diese Ansicht vertritt auch Georg Otto Schmid (evangelische Beratungsstelle Relinfo) gegenüber der NZZ. Die betroffenen Kirche und Verbände hätte eine "evangelikale Prägung", die Bekehrung der Kinder und Jugendlichen sei für sie ein "wichtiges Anliegen". Das bestreitet Andi Bachmann-Roth, der Jugendbeauftragte der Schweizerischen Evangelischen Allianz (SEA), nicht, betonte jedoch gegenüber der NZZ, es finde "keine Indoktrination oder gar eine religiöse Entmündigung" statt. Zudem, so Bachmann-Roth, stehe die ganzheitlichen Förderung der jungen Menschen "gleichberechtigt" neben der Glaubensvermittlung und sei dieser nicht untergeordnet, wie das Bundesamt behauptet. Alle betroffenen Organisationen leisteten einen "unbezahlbaren Beitrag zur Integration, bieten kulturelle Leistungen, übernehmen sozial-diakonische Aufgaben und ermöglichen so eine breite Persönlichkeitsentwicklung der Jugendlichen."

Gegenüber der "Reformierten Presse" sprach Bachmann-Roth deshalb von einer großen Irritation bei den betroffenen Verbänden. Einige hatten jahrzehntelang Fördergelder erhalten, ihre Arbeit war nie beanstandet worden. Dazu erklärte Eveline Zurbriggen, Bereichsleiterin für Kinder- und Jugendfragen beim Bundesamt, gegenüber der NZZ, dass wegen des großen Aufwands nicht alle Antragsteller jedes Jahr "durchleuchtet" würden. Für 2014 habe sich jedoch eine christliche Organisation neu beworben, die die Kriterien nicht erfüllt habe. Darauf habe man sich bei der Überprüfung diesmal auf christliche Gruppen konzentriert – mit dem bekannten Ergebnis. Dies habe jedoch nichts mit der religiösen Gesinnung an sich zu tun, betonte Zurbriggen.

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In der Tat bekommen einige kirchliche bzw. religiös geprägte Organisationen auch weiter Geld vom Bundesamt, darunter die "Swiss Union of Jewish Students", die katholische "Jungwacht Blauring" und der Cevi-Verband (YMCA). Die Auswahl erscheint Bachmann-Roth jedoch "willkürlich". Er hofft, dass die Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht Erfolg hat.

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