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„Whatsapp geht gar nicht“ – das neue Datenschutzgesetz der EKD

In der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gilt ab morgen (24. Mai) ein neues Datenschutzgesetz – eng angelehnt an die neue EU-Verordnung mit einigen kirchenspezifischen Detailregelungen. Ein hochsensibles Thema. Was heißt das ganz praktisch? Ein Beispiel: „Whatsapp geht überhaupt nicht“, sagt Oberkirchenrat Michael Jacob, Datenschutzbeauftragter der EKD. Wer also sein Kirchcafé im Gruppenchat via Whatsapp organisiert, der verstößt gegen das Kirchengesetz. Punkt. Dafür können Kirchengemeinden – mit aller Vorsicht – nun bei Facebook aktiv werden. „Ob die Nutzung damit auch dauerhaft datenschutzkonform ist, muss noch geklärt und entschieden werden“, so Jacob, der allerdings selbst weiß, dass zahlreiche Gemeinden Facebook schon lange nutzen.

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Darf der Gemeindebrief künftig beim Bäcker ausgelegt werden? Und, falls er dort liegt, darf der runde Geburtstag eines Gemeindemitglieds darin veröffentlicht werden? Solche Anfragen erreichen Michael Jacob zurzeit ständig. Er sieht ein „hohes Problembewusstsein“ bei den Mitarbeitern in den Gemeinden. Aber der Datenschutz sei schließlich auch ein theologisches Thema: „Er kommt aus dem Beicht- und Seelsorgegeheimnis“.

Links:
Homepage der EKD-Datenschutzbehörde
Mailadresse der EKD-Datenschutzbehörde

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