In Rheinland-Pfalz ist das bundesweit liberalste Bestattungsgesetz in Kraft getreten. Viele alternative Bestattungsformen sind ab sofort erlaubt. Auch der Friedhofszwang für Totenasche entfällt.
Ein Schmuckstück aus der Asche Verstorbener, eine Urnenbestattung in Rhein oder Mosel, die Aufbewahrung der Urne zu Hause – all das ist in Rheinland-Pfalz künftig erlaubt. Der Landtag hat das Bestattungsgesetz umfassend reformiert.