Mit großer Mehrheit haben die Bürger im Kanton Zürich für einen erleichterten Zugang zum assistierten Suizid gestimmt. Künftig müssen Spitäler sowie Alters- und Pflegeheime entsprechende Begleitungen in ihren Einrichtungen zulassen.
Die Stimmberechtigten im Kanton Zürich haben mit 68,1 Prozent einer Vorlage zum assistierten Suizid zugestimmt. Künftig müssen Spitäler sowie Alters- und Pflegeheime die Inanspruchnahme einer Suizidhilfe in ihren Räumen zulassen. Ausgenommen bleiben Psychiatrien und Gefängnisse. Die Abstimmung geht auf eine Volksinitiative zur Selbstbestimmung am Lebensende zurück, deren Anliegen später in einen Gegenvorschlag des Kantonsrats übernommen wurde.
Befürworter sprechen laut Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) von einer Stärkung der persönlichen Freiheit. Der Zürcher SP-Kantonsrat Jean-Daniel Strub bezeichnete das Ergebnis als Ausbau der Selbstbestimmung am Lebensende. Unterstützung erhielt die Vorlage zudem von GLP, Grünen und Mitte. Die FDP hatte ihren Mitgliedern keine Vorgabe gemacht, , begrüßte das deutliche Votum aber als Hinweis darauf, dass die neue Regelung einem Bedürfnis in der Bevölkerung entspreche.
Kontrovers wurde die Vorlage von den Kirchen diskutiert. Während der Kirchenrat der Reformierten Kirche des Kantons Zürich die Neuregelung unterstützte, weil sie Selbstbestimmung und den Schutz vulnerabler Menschen miteinander verbinde, äußerte sich der Churer Bischof Joseph Maria Bonnemain kritisch. Er bezeichnete die Entwicklung als Zeichen einer „Entmenschlichung“ und lehnte eine Verpflichtung von Heimen und Kliniken zur Duldung von assistiertem Suizid ab.
Die Schweiz zählt zu den Ländern mit den liberalsten Regelungen beim assistierten Suizid: Die Suizidbeihilfe ist grundsätzlich erlaubt, sofern sie nicht aus eigennützigen Motiven erfolgt.
