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Baden-Württemberg: Privatschulen müssen keinen Religionsunterricht anbieten

Privatschulen in Baden-Württemberg sind nicht dazu verpflichtet, das Fach Religion zu unterrichten. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim klargestellt. Die Richter verwiesen darauf, dass Religionsunterricht keine neutrale Religionskunde sei. Stattdessen handle es sich um die Vermittlung von Glaubenssätzen, die von der Religionsgemeinschaft selbst gelehrt werden. Daher gelte Religionsunterricht nicht als ein staatlich definiertes Bildungs- und Erziehungsziel. Bei öffentlichen Schulen greife eine Sondervorschrift.

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