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Abtreibung: Kirchen reagieren unterschiedlich auf Gesetzentwurf

Die beiden christlichen Kirchen in Deutschland haben unterschiedlich auf die geplante Lockerung des Werbeverbots für Abtreibungen reagiert.

Die evangelische Kirche begrüßte die vorgeschlagene Lösung. Sie trage dem Schutz des ungeborenen Lebens Rechnung und sichere das Informationsbedürfnis Betroffener, sagte der Sprecher der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Carsten Splitt, am Dienstag (29. Januar) dem Evangelischen Pressedienst (epd). Außerdem schütze der Gesetzentwurf vor mutwilliger Kriminalisierung.

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Dagegen bezeichnete die katholische Deutsche Bischofskonferenz (DBK) die „geplante Öffnung des Paragrafen 219a“ als überflüssig. Frauen könnten „bereits heute vielfältige Informationen aus unterschiedlichsten Informationsquellen erhalten“, erklärte DBK-Sprecher Matthias Kopp auf epd-Anfrage.

Information soll zulässig sein

Nach dem Gesetzentwurf der großen Koalition sollen Ärzte und Krankenhäuser künftig ohne Risiko der Strafverfolgung darauf hinweisen dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Außerdem soll die Bundesärztekammer eine zentrale Liste mit Ärzten, die Abtreibungen vornehmen, führen, die auch von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlicht werden soll. Der Gesetzentwurf soll am 6. Februar im Kabinett beraten werden.

Beide Kirchen betonen die Bedeutung der verpflichtenden Beratung von Frauen, die abtreiben wollen. Eine gute Beratung von Frauen in Konfliktlagen schließe selbstverständlich alle notwendigen Informationen ein, heißt es in der Mitteilung der Bischofskonferenz. „Die jetzt geplanten Listen, die über die Ärzte und Methoden des Schwangerschaftsabbruchs informieren sollen, wären nach unserem Dafürhalten am besten im geschützten Raum der Beratung aufgehoben“, sagte Kopp. „Da die Beratung für den Schwangerschaftsabbruch verpflichtend ist, wäre auch gewährleistet, dass alle Frauen Zugang zu diesen Informationen erhalten.“

Evangelische Kirche unterstützt Beratung

Die EKD teilte mit, man fördere und unterstütze die verpflichtende Beratung mit einem breiten Angebot an Beratungsstellen, in denen ohnehin alle Betroffenen umfassend über alle Fragen des Schwangerschaftsabbruchs informiert würden.

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Seit dem Jahr 1995 gilt die sogenannte Beratungsregelung für einen Schwangerschaftsabbruch, nach der eine Abtreibung innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen erlaubt ist, wenn die Schwangere vorher eine Beratung in Anspruch genommen hat. Kirchliche Wohlfahrtsträger wie Diakonie und Caritas bieten die sogenannte Schwangerschaftskonfliktberatung an.

Quelleepd

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