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Hassmersheim: Haftstrafe für evangelischen Pfarrer wegen sexuellen Missbrauchs

Ein ehemaliger evangelischer Pfarrer ist am Donnerstag vom Landgericht Mosbach (Baden-Württemberg) wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

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Der Angeklagte hatte gestanden, sich zwischen Oktober 2007 und April 2008 an den Kindern vergangen zu haben, darunter zwei Jungen im Alter von zwölf und 14 Jahren. Strafmildernd wirkte sich für den pensionierten Pfarrer die Tatsache aus, dass er die Taten gestanden hatte und so eine Aussage der jugendlichen Opfer vermied. Gegen den Theologen läuft bereits ein Disziplinarverfahren der Landeskirche.

 Kindesmissbrauch sei ein schweres Delikt, begründete der Vorsitzende Richter Alexander Ganter das Urteil. Eine Bewährungsstrafe von weniger als zwei Jahren, wie die Verteidigung gefordert hatte, hätte das Unrecht, das der pensionierte Theologe begangen hat, nicht angemessen geahndet, sagte Ganter.

 Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte eine dreijährige Freiheitsstrafe gefordert. Strafmildernd aber wirkte sich für den pensionierten Pfarrer aus, dass er nicht vorbestraft ist und die Taten gestanden hatte. «Die badische Landeskirche begrüßte, dass der Angeklagte ein Geständnis abgelegt hat und damit den missbrauchten Kindern eine Zeugenaussage vor Gericht erspart habe», teilte die Landeskirche zu diesem Punkt mit. Seit zwei Jahren befindet sich der 69-jährige in therapeutischer Behandlung.

 Der verheiratete Mann und sechsfache Vater ist seit 2001 im Ruhestand. Danach hatte er in Hassmersheim (Neckar-Odenwald-Kreis) noch ehrenamtlich seinen Dienst versehen und übte unter anderem den Konfirmandenunterricht aus. Er wohnte im Dachgeschoss eines Pfarrhauses, wo er die beiden Jungen zu sexuellen Handlungen zwang, Pornohefte zeigte und einen Buben unsittlich berührte. Einem Jungen schenkte er ein Handy, damit dieser immer für ihn erreichbar war.

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 Die Staatsanwaltschaft Mosbach hatte im Juni 2010 gegen den Pfarrer Anklage erhoben. Dem Theologen wurden sechs Fälle aus den Jahren 2007 und 2008 zur Last gelegt. Ein dem Angeklagten noch in der Anklageschrift zur Last gelegter versuchter sexueller Missbrauch wurde in der Hauptverhandlung eingestellt.

 Die Ermittlungen gegen ihn liefen bereits seit 2008. Seit Bekanntwerden der Fälle hatte die badische evangelische Landeskirche nach eigenen Angaben die Eltern der Opfer gebeten, Anzeige zu erstatten. Nach der Anzeige durch die Eltern hatte die Staatsanwaltschaft Mosbach ermittelt und Anklage vor dem Landgericht Mosbach erhoben.

 Bereits im Jahr 2008 hatten sich die Eltern eines zwölf Jahre alten Jungen an den Evangelischen Oberkirchenrat gewandt und den Verdacht des sexuellen Missbrauchs geäußert, teilte die Landeskirche in Karlsruhe mit. Daraufhin seien dem Pfarrer alle pfarramtlichen Dienste untersagt und sein Ruhestandsgehalt bereits um 25 Prozent gekürzt worden. Der Pfarrer hatte daraufhin seinen bisherigen Wohnort verlassen.

 Im Strafverfahren wurde zudem ein Vergleich zwischen dem Angeklagten und einem der Nebenkläger geschlossen. Demnach muss der 69-Jährige als Vorschuss auf eine Schmerzensgeldforderung 6.000 Euro an den Nebenkläger zahlen. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr sind Pfarrer nach Angaben der badischen Landeskirche ohne Weiteres aus dem Dienst zu entfernen. Ein Ruhestandspfarrer verliert zudem seine kirchlichen

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