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Homosexualität: Geplantes Therapieverbot nur für U18

Konversionstherapien sollen zukünftig bei unter 18-Jährigen generell untersagt werden. Das geht aus einem Gesetzesentwurf hervor, den das Gesundheitsministerium jetzt vorgelegt hat und über den das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet. Demnach sollen die Behandlungen bei „einwilligungsfähigen Volljährigen“ zulässig sein, allerdings nicht, wenn sie einem „Willensmangel“ unterliegen. Laut RND können das beispielsweise Täuschung, Irrtum, Zwang oder Drohung sein. Bisher war nur bekannt, dass es ein Gesetz zum Verbot der Therapien geben soll.

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Auch seelsorgerische und psychotherapeutische Gespräche sollen von der neuen Regelung betroffen sein. „Das Verbot gilt immer dann, wenn der Gesprächspartner unzulässig Einfluss zu nehmen versucht auf die sexuelle Orientierung oder die selbst empfundene geschlechtliche Identität eines Betroffenen“, zitiert RND Gesundheitsminister Jens Spahn. Bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder ein Bußgeld drohen bei Verstoß. Der Gesetzesentwurf ist bereits zwischen den Ministerien der Bundesregierung abgestimmt worden.

Bei Konversionstherapien sollen homosexuelle Personen heterosexuell gemacht werden. Diese Praktik ist stark umstritten. Spahn beruft sich beim angestrebten Verbot darauf, dass diese Behandlungen psychische Belastungen wie Depressionen, Angsterkrankungen und ein erhöhtes Suizidrisiko nach sich ziehen können. Andere, wie etwa der Bibelbund oder die Evangelische Allianz, sprechen sich gegen ein Verbot der Therapien aus.

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