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„12 Stämme“: Eltern gehen in die nächste Instanz

Die Eltern der Sekte "Zwölf Stämme" gehen im juristischen Streit um das Sorgerecht für ihre Kinder in die nächste Runde.

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Wie das Amtsgericht Ansbach am Donnerstag mitteilte, legten die drei Elternpaare in allen drei Verfahren um das Sorgerecht für die insgesamt sechs Kinder von eineinhalb bis sechs Jahren Beschwerde gegen die Beschlüsse des Familiengerichts Ansbach ein. Begründungen der Eltern oder deren Anwälte lägen momentan noch nicht vor, über die drei Beschwerden müsse nun das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg entscheiden.

Vor knapp zwei Wochen hatte das Ansbacher Gericht den Eltern wegen Gefährdung des Kindeswohls das Sorgerrecht größtenteils entzogen. Als Ergänzungspfleger für die sechs Kinder wurde damals das Jugendamt bestellt. Im Fall eines siebten Kindes im Alter von rund eineinhalb Jahren habe eine Gefährdung nicht nachgewiesen werden können. Dieses Kind kam bereits Ende 2013 nach einer Entscheidung des OLG zu den Eltern zurück. Das Ansbacher Gericht sah die Kinder durch die Erziehung der Eltern gefährdet, da sie körperliche Züchtigungen der Kinder beinhalte.

Die "Zwölf Stämme" wurden in den 70er Jahren von einer kleinen Gruppe in den USA gegründet. Sie ist nach den Zwölf Stämmen Israels benannt, die nach der hebräischen Bibel "Tanach" das von JHWH (Eigenname Gottes im Tanach) erwählte Volk Israel bilden. Weltweit gibt es vermutlich 2.000 Mitglieder.

(Quelle: epd)

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