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Abtreibung und Euthanasie: Europarat stimmt über Einschränkung der Gewissensfreiheit ab

Wird die Gewissensfreiheit für Ärzte und Krankenhäuser in Europa bald drastisch eingeschränkt? Über diese Frage entscheidet der Europarat in Straßburg am 7. Oktober.

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Sowohl die CDL (Christdemokraten für das Leben), die Lebensrechtsinitiative der CDU/CSU, als auch die Deutsche Evangelische Allianz protestieren gegen die zur Debatte stehenden Eingriffe in das Recht auf Gewissensfreiheit. Sie appellieren an die Parlamentarier, den Antrag abzulehnen und somit Krankenhauspersonal zu schützen.

Abgestimmt wird über den McCafferty-Bericht, vorgelegt von Christine McCafferty, Angehörige der sozialistischen Fraktion und Berichterstatterin im Auftrag des Ausschusses für „Soziales, Gesundheit und Familie“. Die Britin empfiehlt, im medizinischen Bereich Gewissensfreiheit zum Recht des Individuums zu machen. Wird der Antrag angenommen, müssen Krankenhäuser in Zukunft alles anbieten, was im jeweiligen Land erlaubt ist und können nicht mehr aus Gewissensgründen medizinische Dienstleistungen wie Abtreibung, Euthanasie oder Selbsttötung ablehnen.

Die CDL sieht dabei besonders die Gewissensfreiheit derjenigen eingeschränkt, die nicht direkt am Tötungsprozess beteiligt sind und nennt unter den Leidtragenden unter anderem Verwaltungsarbeiter, die für die Beschaffung von Tötungsinstrumenten verantwortlich sind. Auch für Ärzte und Pflegepersonal, die von ihrem individuellen Recht auf Gewissensfreiheit Gebrauch machten, sei es nicht tragbar, im Berufsalltag permanent mit den Folgen der Tötungen konfrontiert zu werden, die ihre Kollegen vornehmen.

Auf Kritik stößt auch der Vorschlag, ein Verzeichnis anzulegen, in dem Krankenhauspersonal, das bestimmte Handlungen nicht vollziehen möchte, erfasst wird. Das sei eine Methode, diese Menschen „an den Pranger zu stellen“, so Susanne Lux, Europabeauftragte der CDL.

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