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»Alarmierend«: Berliner Kardinal Sterzinsky kritisiert Sterbehilfe-Urteil

Der Berliner Kardinal Georg Sterzinsky hat das Sterbehilfe-Urteil des Bundesgerichtshofes scharf kritisiert. Es sei «alarmierend wenn Juristen grünes Licht geben für aktive Sterbehilfe in Situationen, in denen der Sterbeprozess noch nicht irreversibel begonnen hat», erklärte Sterzinsky am Samstag im RBB-Hörfunk.

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 In seinem Grundsatzurteil hatte der BGH Ende Juni den Abbruch lebensverlängernder medizinischer Maßnahmen als passive Sterbehilfe für zulässig erklärt, wenn dies dem Patientenwillen entspricht. Die Behandlung von unheilbar erkrankten und selbst nicht mehr entscheidungsfähigen Patienten dürfe jederzeit abgebrochen werden, wenn der Patient dies zuvor so geäußert oder veranlasst habe, entschieden die Richter.

 Sterzinsky betonte, nach katholischer Ethik sei dies nicht zu rechtfertigen, «weil nicht der Mensch Herr über Leben und Tod ist, sondern Gott». Ein Wachkoma-Patient sei kein Sterbender, sondern schwer krank, sprachlos und könne nicht selbstständig essen und trinken. Dies träfe oft auch auf Demenzkranke zu. Sie seien «dennoch nicht Sterbende», sagte Sterzinsky. Nach dem höchstrichterlichen Urteil sei es für Ärzte und Angehörige leichter, «Mutmaßungen über den Willen eines Schwerstkranken anzustellen».

 Das Urteil war von der Bundesregierung, den Parteien und der evangelischen Kirche einhellig begrüßt worden. Die katholische Deutsche Bischofskonferenz indes reagierte zurückhaltend. Der Kardinal betonte, es müsse nicht jede Therapiemaßnahme durchgeführt werden, «wenn der Patient sie früher schon mit Sicherheit ausgeschlossen hat». Aber es dürfe nichts getan werden, was den Tod herbeiführt, erklärte Sterzinsky.

(Quelle: epd)

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