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Anhörung im Bundestag: Expertenmeinungen bei Embryonen-Gentests völlig verschieden

Bei einer Anhörung im Bundestag zur Präimplantationsdiagnostik (PID) haben Rechts- und Ethikexperten am Mittwoch völlig unterschiedliche Auffassungen vertreten.

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 Die Abgeordneten haben noch gut einen Monat Zeit für ihre Meinungsbildung, da der Bundestag noch vor der Sommerpause im Juli die Gentests an Embryonen nach künstlicher Befruchtung gesetzlich regeln will.

 Der Bundestag berät derzeit über drei Gesetzentwürfe zur PID. In einem Entwurf soll die PID bei schweren Erbkrankheiten zulässig sein. Im zweiten Antrag wird die Zulassung der PID auf nicht lebensfähige Embryonen eingeschränkt. Im dritten Gesetzentwurf wird ein komplettes Verbot der PID gefordert. Die drei Anträge werden jeweils von Abgeordneten aus allen Fraktionen unterstützt.

 In der Anhörung sagte der Bonner Verfassungsrechtler Matthias Herdegen, er halte ein völliges Verbot der PID für grundgesetzwidrig. Ein Verbot komme einem «Zwang zum Nichtwissen» gleich. Daher werde der Frau jede Entscheidungsfreiheit genommen. Dies sei ein «würdeverletzender Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Frau». Herdegen wies darauf hin, dass die Konsequenz aus einem PID-Verbot eine erhebliche Verschärfung des Abtreibungsrechts sein müsste.

 Der evangelische Theologe Richard Schröder ging vor allem auf die Befürchtung der PID-Gegner ein, bei einer begrenzten Zulassung drohe ein Dammbruch. Wenn die humanen Maßstäbe nur auf Strafgesetzen beruhten, «stünde es jetzt schon schlecht um sie», sagte Schröder. «Hüten wir uns vor einer latenten Verachtung der nächsten Generation», warnte der Berliner Theologieprofessor. Ebenso widersprach er dem Argument, die PID stigmatisiere behinderte Menschen. Damit würden Behinderte instrumentalisiert, um eine gesellschaftliche Norm zu erhalten.

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 Das unterstützte auch die Medizinethikerin Bettina Schöne-Seifert. Das Abtreibungsrecht sei liberalisiert worden. Dennoch gehe es mit der gesellschaftlichen Integration Behinderter voran. Daher sei es unwahrscheinlich, dass die Zulassung der PID die Integration der Behinderten erschwere oder unmöglich mache.

 Der behinderte Schauspieler Peter Radtke, Mitglied im Deutschen Ethikrat, sagte hingegen, er habe sich selten so außen vor gefühlt wie in der PID-Debatte. Nur im Verbotsantrag spiele die Gefahr der Diskriminierung Behinderter eine Rolle.

 Der evangelische Berliner Altbischof Wolfgang Huber sagte, bei der PID werde der Embryo im Reagenzglas als menschliches Wesen, das um seiner selbst Willen existiere, infrage gestellt. Huber sieht in einem Verbot der PID keinen Wertungswiderspruch zu Abtreibungen nach Untersuchungen während einer Schwangerschaft. Die Pränataldiagnostik (PND) werde häufig rechtswidrig als Schwangerschaft auf Probe interpretiert und als Standarduntersuchung angeboten. «Wer will verbürgen, dass die PID denselben Weg Richtung Standardpraxis geht wie die PND?» fragte der ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland.

 Die Humangenetikerin und Sozialwissenschaftlerin Sigrid Graumann teilte diese Argumentation, sprach sich aber für die ganz eng begrenzte Zulassung der PID bei nicht-lebensfähigen Embryos aus. Dabei würden behinderte oder schwer kranke Menschen nicht diskriminiert, für Paare mit tragischem Schicksal werde die Embryonenauswahl aber ermöglicht.

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 Bei der Präimplantationsdiagnostik werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor dem Einpflanzen in den Mutterleib gentechnisch untersucht. Eine Neuregelung steht an, weil der Bundesgerichtshof im Juli 2010 das bisherige Verbot gekippt hatte.

(Quelle: epd)

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