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Bayern: Land überweist zwei Millionen weniger an die katholische Kirche

In Bayern sollen katholische Bischöfe ihr Gehalt in Zukunft nicht mehr direkt vom staatlichen Landesamt für Finanzen erhalten. Die Staatsregierung legte am Mittwoch dem Landtag einen Gesetzentwurf vor, nach dem die Zahlungen an die Kirche für ihre Erzbischöfe, Bischöfe, und Domvikare künftig pauschal überwiesen werden.

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 Damit spart der Freistaat rund zwei Millionen jährlich, argumentiert die Staatsregierung. Die geringeren Kosten kommen zustande, weil der Staat die Versorgungsaufwendungen der katholischen Geistlichen um die Hälfte reduziert, sagte der Sprecher des bayerischen Kultusministeriums, Ludwig Unger, dem epd. Dies sei mit der katholischen Kirche so einvernehmlich geregelt worden.

 Bisher hatte der bayerische Staat den betroffenen Geistlichen ihre individuellen Bezüge bezahlt. In Zukunft liegt es in der Hand der Bischofskonferenz die Besoldungsstufen der Bischöfe festzulegen. Zurzeit erhält der Erzbischof von München-Freising das höchste Grundgehalt der Besoldungsgruppe B 10. Das entspricht rund 11.000 Euro. Nach des Bayerischen Konkordat mit dem Vatikan von 1924 kommt der Freistaat für die Bezüge der Erzbischöfe, Bischöfe, Dignitäre, Kanoniker und Domvikare in den sieben bayerischen Diözesen auf.

 Die bayerische evangelische Landeskirche erhält nach einem Vertrag mit dem Freistaat auch aus dem Jahre 1924 Zuschüsse, in denen auch 1,7 Millionen Euro für die Gehälter des Landesbischofs und der Mitglieder des Landeskirchenrats enthalten sind, wie der Pressesprecher der Landeskirche, Johannes Minkus, sagte.

 Der bayerische evangelische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm wird nach B9 bezahlt und nicht mehr wie seine Vorgänger nach B10. Das hatte die Landessynode mit der Einführung einer neuen Besoldungsregel im dem Jahr 2010 beschlossen.

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(Quelle: epd)

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