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Berlin: Konfessionslose Bewerberin erhält Entschädigung von evangelischem Arbeitgeber

Das Arbeitsgericht Berlin hat eine Einrichtung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.

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Das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung muss einer nicht berücksichtigten Stellenbewerberin eine Entschädigung aufgrund einer Benachteiligung aus Gründen der Religion zahlen, teilte das Arbeitsgericht am Montag in der Hauptstadt mit. (Urteil vom 18.12.2013 – 54 Ca 6322/13)

 Das Werk der evangelischen Kirche hatte den Angaben zufolge eine Referenten-Stelle ausgeschrieben. Inhaltlich ging es um einen unabhängigen Bericht zur Umsetzung der Antirassismus-Konvention der Vereinten Nationen durch Deutschland. In der Stellenausschreibung sei entsprechend der kirchlichen Bestimmungen die Mitgliedschaft in einer evangelischen Kirche oder einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen vorausgesetzt worden, teilte das Gericht weiter mit.

 Die Klägerin, die nicht Mitglied einer Kirche ist, habe sich erfolglos um die Stelle beworben und sei nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden. Mit ihrer Klage habe sie von dem EKD-Werk die Zahlung einer Entschädigung wegen einer Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erreichen wollen.

 Das Arbeitsgericht Berlin folgte dieser Argumentation und verurteilte den Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe eines Bruttomonatsgehalts. Eine Einstellung dürfe nur dann von einer Kirchenmitgliedschaft abhängig gemacht werden, wenn es sich um eine «wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung» handele. Dies sei im vorliegenden Fall nicht so.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision zum Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ist möglich.

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(Quelle: epd)

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