- Werbung -

Berlin: Zehn verkaufsoffene Sonntage pro Jahr

In Berlin sollen die Geschäfte weiter an zehn Sonntagen im Jahr öffnen dürfen. Allerdings würden künftig nur zwei verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage pro Monat erlaubt und eine Öffnung an zwei aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen verboten, sagte die für Gesundheit und Arbeitsschutz zuständige Senatorin Katrin Lompscher (Linke) am Dienstag nach der Senatssitzung in Berlin.

- Werbung -

 Damit zieht der Senat die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Dezember. Die Karlsruher Richter hatten besonders die Öffnung an allen Adventssonntagen gerügt. Der Gesetzentwurf für das novellierte Ladenöffnungsgesetz sieht sechs stadtweite und vier individuell in den Bezirken anzumeldende Öffnungstage vor. Der Entwurf geht jetzt an den Rat der Bürgermeister, der zwei Monate Zeit für eine Stellungnahme hat. Voraussichtlich nach der Sommerpause komme die Novelle ins Abgeordnetenhaus zur Beratung, sagte Lompscher.

 Senatorin Lompscher sprach von einem "ausgewogenen" Vorschlag, der den Interessen der Bevölkerung und des Einzelhandels gerecht werde. In die Beratungen seien auch die Kirchen eingebunden gewesen, was nicht bedeute, dass in allen Punkten Einigkeit erzielt worden sei, betonte sie. Entgegen der Auffassung der klagenden Kirchen sah das Bundesverfassungsgericht in der seit 2006 geltenden Gesamtzahl von zehn verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr keinen Verstoß gegen die grundgesetzlich geschützte Sonntagsruhe.

 Kritik am Gesetzentwurf kommt vor allem von der Dienstleitungsgewerkschaft ver.di. Sie sehe "erheblichen Nachbesserungsbedarf", sagte die zuständige Fachbereichsleiterin Erika Ritter im Landesbezirk. Insbesondere die individuell von Geschäften anzumeldenden Öffnungstage in den Bezirken bezeichnete sie als Einfallstor für Missbrauch und Verstöße gegen Arbeitszeitbestimmungen.

 Die vier lokalen sogenannten individuellen Öffnungstage in den Bezirken sollen nach dem Gesetzentwurf künftig ausschließlich bei Straßenfesten oder Firmenjubiläen möglich sein. Erforderlich sei dazu lediglich, dies sechs Tage vorher beim zuständigen Bezirksamt anzuzeigen. Ver.di fordert dagegen ein Antragsverfahren und strenge Kontrollen. Ansonsten drohe in der Adventszeit eine "Inflation von Weihnachtsmärkten" in Kombination mit Straßenfesten, die jeder Geschäftsinhaber anmelden kann. Bei allen Sonderöffnungen an Sonn- oder Feiertagen gelten Öffnungszeiten von 13 bis 20 Uhr.

- Werbung -

 Konsistorialpräsident Ulrich Seelemann von der evangelischen Landeskirche erinnerte in einer ersten Reaktion an die Forderung der Karlsruher Richter, dass eine Ladenöffnung an einem Sonn- oder Feiertag "in jedem Einzelfall gut begründet sein muss".

 Der Leiter des katholischen Büros beim Land, Tobias Przytarski, bedauerte, dass der Senat mit bis zu zehn Öffnungstagen "seine Möglichkeiten ausgereizt hat". Die Kirchen würden in Zukunft genau darauf achten, dass die Begründungen «wirklich gewichtig» den strengen Kriterien der Verfassungsrichter entsprechen. Zudem erwarteten die Kirchen, an den parlamentarischen Beratungen beteiligt zu werden.

 Die Festlegung der sechs stadtweit verkaufsoffenen Termine soll in Absprache mit Verbänden, Kirchen und Gewerkschaften erfolgen, sagte Lompscher weiter. Die Zulassung werde zweimal jährlich "durch Allgemeinverfügung" erfolgen. Bislang stehen für dieses Jahr der 5. September anlässlich der Internationalen Funkausstellung und der 7. November anlässlich mehrerer Großveranstaltungen wie Musikfestivals und Messen fest.

(Quelle: epd)

Konnten wir dich inspirieren?

Jesus.de ist gemeinnützig und spendenfinanziert – christlicher, positiver Journalismus für Menschen, die aus dem Glauben leben wollen. Magst du uns helfen, das Angebot finanziell mitzutragen?

NEWSLETTER

BLICKPUNKT - unser Tagesrückblick
täglich von Mo. bis Fr.

Wie wir Deine persönlichen Daten schützen, erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.
Abmeldung im NL selbst oder per Mail an info@jesus.de

Zuletzt veröffentlicht