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Berufungsprozess gegen Bremer Pastor Olaf Latzel startet im Mai

Knapp eineinhalb Jahre nach dem Urteil gegen den Bremer Pastor Olaf Latzel soll im Mai das Berufungsverfahren beginnen. Ein als Gutachter bestellter Theologe war von der Staatsanwaltschaft abgelehnt worden.

Das Verfahren vor dem Landgericht der Hansestadt werde am 9. Mai starten und solle vier Verhandlungstage dauern, sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd). Der evangelische Theologe war im November 2020 vom Amtsgericht Bremen wegen „homophober Volksverhetzung“ verurteilt worden und hatte dagegen Berufung eingelegt.

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Ein Grund für die lange Frist zwischen Urteil und Start der Berufung seien Abstimmungsfragen gewesen, nachdem sich der Gutachter Christoph Raedel zurückgezogen habe, hieß es. Der Theologieprofessor war von der Bremer Staatsanwaltschaft als Gutachter abgelehnt worden, weil sie ihn für möglicherweise befangen hielt. So hatte Raedel auf Nachfrage des epd erklärt, er vertrete die Auffassung, dass Homosexualität nicht mit der christlichen Lehre vereinbar sei und als Sünde bezeichnet werden müsse. Dies hatte zu heftiger Kritik von Theologen, Kirchenrechtlern und Verfassungsexperten geführt.

Schließlich sei die Terminplanung mit allen Beteiligten „nicht ganz einfach“ gewesen, ergänzte der Gerichtssprecher. Zur Frage eventueller Gutachter oder anderer inhaltlicher Dinge wollte er vor Beginn des Verfahrens keine Stellungnahme abgeben.

Latzel hatte nach Überzeugung des Bremer Amtsgerichts in einem auf Youtube verbreiteten Eheseminar zum Hass gegen Homosexuelle aufgestachelt. Im Verlauf des Seminars warnte er unter anderem, Homosexualität sei eine „Degenerationsform von Gesellschaft“ und „Überall laufen die Verbrecher rum vom Christopher Street Day“.

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Der Theologe wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Gegen den Pastor der Bremer St.-Martini-Innenstadtgemeinde läuft außerdem in der Bremischen Evangelischen Kirche ein Disziplinarverfahren, das allerdings ruht, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Eine vorläufige Dienstenthebung wurde zwischenzeitlich wieder aufgehoben.

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Quelleepd

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