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Europäischer Gerichtshof: Keine Patente auf embryonale Stammzellen

Der Europäische Gerichtshof hat der Forschung an embryonalen Stammzellen und ihrer kommerziellen Nutzung Grenzen gesetzt. Die Verwendung eines menschlichen Embryos zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung sei nicht patentierbar, urteilte das Luxemburger Gericht.

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 Konkret wandten die Richter sich gegen Patente auf Verfahren, die der Gewinnung von Stammzellen aus Embryonen im Blastozytenstadium dienen und die Zerstörung des Embryos mit sich bringen.

 Im Zentrum des Gerichtsurteils steht ein Patentantrag des bekannten Bonner Forschers Oliver Brüstle, den dieser im Jahr 1997 in Deutschland eingereicht hatte. Er hatte mit seiner Erfindung neue Therapien für Parkinson, Alzheimer und andere Leiden vor Augen. Nach jahrelangem Rechtsstreit mit der Umweltorganisation Greenpeace war der Fall vor das höchste EU-Gericht gelangt.

 Die Luxemburger Richter argumentierten in ihrem Urteil unter anderem mit der Achtung der Menschenwürde. Patente zu industriellen oder kommerziellen Zwecken seien nur möglich, wenn sie dem Embryo selbst nutzten, unterstrichen sie – etwa um seine Überlebenschancen zu verbessern oder eine Missbildung zu beheben.

 Das Gericht sprach sich auch für eine weite Auslegung des Begriffes Embryo aus. Jede menschliche Eizelle vom Stadium ihrer Befruchtung an sei als «menschlicher Embryo» anzusehen, da die Befruchtung den Prozess der Entwicklung eines Menschen in Gang setze, so der Gerichtshof.

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(Quelle: epd)

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