Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat ein Prozess gegen den deutschen Staat wegen seiner Regelungen zur Sterbehilfe begonnen.
Der in Straßburg Gerichtshof erklärte am Freitag die Beschwerde eines Mannes aus Braunschweig für zulässig. Der Kläger will gegen die deutschen Behörden vorgehen, weil diese sich geweigert hatten, seiner querschnittsgelähmten Frau den Kauf einer tödlichen Substanz zu erlauben und ihr so die Selbsttötung zu ermöglichen. Das Ehepaar war schließlich in die Schweiz gereist, wo sich die Kranke 2005 mit Hilfe des Vereins Dignitas das Leben nahm.
Der Witwer sieht nun das Recht seiner Frau auf menschenwürdiges Sterben sowie sein eigenes Recht auf Privatleben und auf wirksame Beschwerde verletzt. Dass das Menschenrechtsgericht die Klage für zulässig erklären würde, war im Vorfeld nicht sicher: Es ist in Straßburg nicht der Regelfall, dass jemand im Namen einer anderen Person klagt. Schon das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte den Witwer abgewiesen, da er nicht im Namen seiner Frau beschwerdebefugt sei. Die Zulässigkeits-Entscheidung sage allerdings noch nichts über das spätere Gerichtsurteil aus, betonte das Menschenrechtsgericht.
(Quelle: epd)