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Freikirchen-Spitze: „Schockiert über Beschneidungsurteil“

Die Vereiniogung evangelischer Frekkirchen (VEF) hat Bundeskanzlerin Merkel in einem offenen Brief dazu aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Beschneidung aus religiösen Gründen in Deutschland legal bleibt.

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VEF-Präsident Ansgar Hörsting, Präses der Freien Evangelischen Gemeinden in Deutschland, und Vizepräsidentin Bischöfin Rosemarie Wenner (Methodisten) unterstreichen in ihrem Brief, dass mit dem jüngsten Urteil des Kölner Gerichts für Jüdinnen und Juden etwas unter Strafe gestellt werde, was seit Jahrtausenden den Kernbereich jüdischer Identität ausmache. Im erheblich später entstandenen Islam sei die Beschneidung zwar nicht konstitutives Element, wohl aber Teil der traditionell-rituellen, also kulturellen, Identitätsbildung. „Jüdischer und muslimischer Glaube, jüdische und muslimische Lebenspraxis, sind hier in ihrer Substanz betroffen“, so die Spitzenrepräsentanten der VEF.

Die Verantwortung, das Wohl aller Kinder im Blick zu haben, Kinder zu schützen und zu fördern, betrachtet die VEF als „unaufgebbare individuelle und gesellschaftliche Pflicht.“ Aus medizinischer Sicht sei die Beschneidung zwar ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, jedoch keiner, so heißt es in dem Brief, der das Kindeswohl schädige. er könne ihm sogar förderlich sein. Man sei „schockiert“, dass das Gericht die Beschneidung von Jungen als Gefährdung des Kindeswohls aufgefasst habe. Ein geringfügiger körperlicher Eingriff werde hier mit maximaler Wirkung zur Ausgrenzung von Menschen besonderer Religionszugehörigkeit kriminalisiert.

Abschließend bitten Wenner und Hörsting den Gesetzgeber darum, Rechtsklarheit zu schaffen – und zwar in der Weise, dass der Staat diejenigen schützen solle, die sich aus religiösen Gründen für eine Beschneidung entscheiden.

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