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Gegen kirchlichen Widerstand: Schleswig-Holstein lockert Sonn- und Feiertagsgesetz

In Schleswig-Holstein wird die gesetzliche Feiertagsruhe an den stillen Feiertagen wie Karfreitag, Totensonntag und Volkstrauertag künftig weniger strikt vorgeschrieben als bisher.

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Der Landtag beschloss am Mittwoch einen Änderungsantrag zum Gesetz über Sonn- und Feiertage des SPD-Abgeordneten Peter Eichstädt. Am Volkstrauertag und am Totensonntag gilt die Feiertagesruhe künftig von 6 bis 20 Uhr, am Karfreitag von 2 bis 2 Uhr des folgenden Tages.

Nach der bisherigen Regelung gilt das Verbot am Volkstrauertag und am Totensonntag von 4 Uhr morgens sowie am Karfreitag den gesamten Tag. Grundlage ist das Sonn- und Feiertagsgesetz, das öffentliche Veranstaltungen verbietet, die dem Ernst stiller Feiertage widersprechen oder den Gottesdienst stören.

Die Piratenpartei hatte mit einzelnen Abgeordneten anderer Parteien eine noch weitergehende Lockerung der Vorschriften angestrebt, scheiterte mit ihrem Antrag jedoch knapp. Dennoch zeigte sich Landtagsmitglied Patrick Breyer von den Piraten zufrieden: “Wir Piraten konnten 12 Stunden länger Kultur, Unterhaltung und Entspannung im Norden erreichen – darüber freuen wir uns sehr", erklärte er gegenüber dem Humanistischen Pressedienst. "Für eine komplette Streichung des bevormundenden Veranstaltungsverbots werden wir in den nächsten Jahren weiter kämpfen."

Ablehnung der Kirchen

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Der Schleswiger evangelische Bischof Gothart Magaard bezeichnete die Diskussion über eine Lockerung des Feiertagsgesetzes als bedauerlich. Der nun beschlossene Weg schränke den Schutz der stillen Tage jedoch in deutlich geringerem Umfang ein als es ein anderer Antrag vorsah.

Auch die katholische Kirche reagiert ablehnend. "Insbesondere die Korrekturen am Karfreitag beschädigen ohne Not einen unserer wichtigsten Feiertage", sagte Beate Bäumer, Leiterin des katholischen Büros Schleswig-Holstein. Die leichtfertige Lockerung des Feiertagsschutzes zeuge von einem "mangelnden Respekt gegenüber der christlichen Kultur". Genauso wie Kulturdenkmäler sollten auch kulturelle Errungenschaften wie die stillen Feiertage geschützt werden.

(Quelle: epd)

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