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Geschlossene Gebetsräume: Bischof Dröge übt Kritik an der TU Berlin

Die Schließung der Gebetsräume an der Technischen Universität (TU) Berlin stößt bei der evangelischen Landeskirche auf harsche Kritik. Landesbischof Markus Dröge von der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz bezeichnet die Entscheidung der Hochschule als nicht nachvollziehbar.

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In seiner Kolumne für die Boulevardzeitung "B.Z." (Donnerstagsausgabe) schreibt Dröge, die freie Religionsausübung gehöre zu den verfassungsrechtlich garantierten Grundrechten Deutschlands: "Deshalb sind öffentliche Gebetsräume in Berlin völlig normal."

Vor knapp zwei Wochen hatte die Technische Universität mitgeteilt, dass sie vom 14. März an keine Gebetsräume mehr anbieten wolle. Präsident Christian Thomsen sagte zur Begründung des Präsidiumsbeschlusses, als eine aus Steuermitteln finanzierte, öffentlich-rechtliche Einrichtung sei die Hochschule in Bezug auf Konfession, Religion und Glaubensrichtung zur Neutralität verpflichtet. Es gehe um die Trennung von Staat und Kirche. Religion sei Privatsache, sagte der Universitäts-Präsident.

Bischof Dröge entgegnet in seiner Kolumne, niemand dürfe zur Ausübung einer Religion gezwungen werden. Es dürfe aber auch niemand behindert werden. Dies gelte im Privaten und in der Öffentlichkeit. "Wer Religionsausübung in die Hinterhöfe verdrängt, dient nicht dem friedlichen Zusammenleben unterschiedlicher Religionen in der Gesellschaft", schreibt Dröge. Eine offene und freie Gesellschaft dürfe die Religionsfreiheit nicht einschränken. Gerade eine Bildungseinrichtung müsse dafür ein Vorbild sein. 

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