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Hamburg: Erkrankter Afghane aus Kirchenasyl abgeschoben [UPDATE]

Katholische und evangelische Kirche üben Kritik am erneuten Bruch des Kirchenasyls. Der Hamburger Innensenator widerspricht – und kritisiert die Kirchen.

Nach dem Bruch eines Kirchenasyls in Hamburg haben sich der katholische Erzbischof Stefan Heße und die amtierende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Kirsten Fehrs, betroffen gezeigt. «Ein Flüchtling, der sich in einer überaus schwierigen Lage befand, wurde abgeschoben. Die befürchteten humanitären Härten, auf die vonseiten der katholischen Kirchengemeinde aufmerksam gemacht wurde, fanden keine Berücksichtigung», erklärte Heße laut Mitteilung des Erzbistums Hamburg.

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Einem 29-jährigen Afghanen war laut Erzbistum seit August in der Pfarrei Heilige Elisabeth in der Gemeinde St. Christophorus (Lohbrügge) Kirchenasyl gewährt worden. Am Montagmorgen erfolgte laut Innenbehörde seine Rücküberstellung aus dem Kirchenasyl per Flugzeug mit dem Ziel Schweden. Das Erzbistum informierte, der Afghane befinde sich seit fast zehn Jahren auf der Flucht. Weil er schwer erkrankt sei, habe ihn die Pfarrei aus humanitären Gründen aufgenommen.

Asylantrag in Schweden abgelehnt

Laut Innenbehörde lebte der Flüchtling nach seiner Ausreise aus Afghanistan seit 2015 zunächst bei Familienangehörigen in Schweden. Er habe in dem Land einen Asylantrag gestellt, dieser sei negativ beschieden worden. In der Folge sei der Afghane im März dieses Jahres nach Deutschland gereist. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) habe den Antrag des Betroffenen, ein Asylverfahren in Deutschland zu führen, als unzulässig abgelehnt. Gemäß Dublin-III-Verordnung erfolge die Prüfung des gestellten Asylantrags sowie der Fluchtgründe stets im zuständigen Mitgliedstaat – in diesem Fall Schweden.

Das Erzbistum Hamburg habe ein Dossier vorgelegt, jedoch sei auch die Prüfung individueller Härten durch das BAMF nach intensiver Durchsicht des Dossiers abschlägig beschieden worden, informierte die Innenbehörde. Die Ausländerbehörde Hamburg als Vollzugsbehörde sei nach Entscheidung des BAMF verpflichtet, die Rücküberstellung organisatorisch durchzuführen, hieß es.

Kirchenasyl als letztes Mittel

Der Hamburger Erzbischof Heße erklärte: «Das Kirchenasyl ist ein letztes Mittel zur Abwendung unzumutbarer humanitärer Härten. Es geht darum, im Austausch mit den staatlichen Stellen im konkreten Einzelfall eine verantwortbare Lösung zu finden.» Das Kirchenasyl diene in diesem Sinne auch der rechtsstaatlichen Ordnung. «Umso wichtiger ist es, dass die Behörden die Tradition des Kirchenasyls respektieren.»

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Die Hamburger Bischöfin Fehrs sagte, in den vergangenen Wochen habe es bundesweit immer wieder Fälle gegeben, in denen staatliche Behörden das Kirchenasyl gebrochen haben. Sie erklärte: «Als Kirchen werden wir weiter gemeinsam dafür eintreten, dass das Kirchenasyl als letzte Zuflucht im Sinne einer menschenwürdigen Asylpraxis erhalten bleibt.»

Kritik auch von Grünen und Linken

Kritik kam auch aus der Hamburger Politik. Aus der Grünen-Fraktion in der Bürgerschaft hieß es, Kirchenasyl habe in Deutschland eine jahrhundertelange Tradition. Die Praxis beruhe auf einem zwischen Kirchen und staatlichen Behörden eng abgestimmten Verfahren, auf dieser Grundlage würden nur ausgewählte Einzelfälle ins Kirchenasyl aufgenommen.

Michael Gwosdz, flucht- und religionspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion: «Vor diesem Hintergrund ist der Bruch des Kirchenasyls völlig unverständlich.» Carola Ensslen, fluchtpolitische Sprecherin der Bürgerschafts-Linksfraktion, erklärte: «Abschiebungen aus dem Kirchenasyl darf es nicht geben!» Beide erwarteten von Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD), dass das Kirchenasyl in Hamburg respektiert werde.

Hamburger Innensenator widerspricht

Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) wiederum kritisierte die Kirchen. Seine Behörde respektiere das Kirchenasyl, sagte Grote dem „Hamburger Abendblatt“, „aber es hat in einem rechtsstaatlichen Verfahren nur dann eine Legitimation, wenn sich alle Beteiligten an die verabredeten Regeln halten“. Seine Behörde räume den Kirchen die Möglichkeit ein, Menschen zu benennen, bei denen eine besondere Härte vorliegen könnte. Solche Fälle würden dann noch einmal vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geprüft. Erkenne das Bundesamt die Einwände aber nicht an, müsse der Betroffene das Kirchenasyl verlassen. Diesen Teil der Vereinbarung mit den Kirchen aus dem Jahr 2015 werde gern vergessen..

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Das Kirchenasyl ist nicht gesetzlich geregelt, sondern erfolgt üblicherweise unter Duldung der staatlichen Behörden entsprechend einer Vereinbarung, die BAMF und Kirchen 2015 getroffen hatten. Demzufolge erfolgt in besonderen Ausnahmefällen eine Einzelfallprüfung.

Link: Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche

Quelleepd

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4 COMMENTS

  1. @jesus.de: Dazu gibt es heute (z.B. im Hamburger Abendblatt) eine Stellungnahme des Hamburger Innensenators, der Frau Fehrs und Herrn Heße entschieden widerspricht und die Rechtslage auch hinsichtlich Kirchenasyl mit dem von ihm durchaus zugestandenen Sonderrecht der Kirche darstellt.

    Danach hat die Kirche hier nicht nur geltendes recht gebrochen (das macht sie eh mit dem Kirchenasyl) sondern auch die besondere Vereinbarung mit den Kirchen missachtet.

    Und er widerspricht der Aussage der beiden deutlich, dass sich hier die Kirche nicht an geltendes Recht zu halten braucht und Kirchenasyl auch über die (erneute) negative Prüfung des Bundesamtes hinaus gilt.

    Zudem stellt er die Frage, warum 90 % der Fälle von Kirchenasyl Dublinfälle sind. Diese sind eigentlich keine Härtefälle im Sinne der Vereinbarung mit den Kirchen sondern dienen nur dazu, hier die 6-Monatsfrist für Dublinfälle zu überschreiten.

    Hier ein kürzerer Artikel dazu, da das Abendblatt meines Wissens eine paywall hat:
    https://www.t-online.de/region/hamburg/id_100511316/hamburg-afghane-aus-kirchenasyl-abgeschoben-grote-verteidigt-vorgehen.html

    Hier wäre vielleicht ein neuer Artikel mit eben dieser Stellungnahme sinnvoll, denn so hatte das schon eine ziemliche Einseitigkeit.

  2. Wen Not heimsucht, weil seine Heimat in Flammen steht, weil ein Krieg wütet, weil eine Bande blutrünstiger Gangster regiert, weil irgendein Wahn zur Jagd auf Homosexuelle anstiftet: Der hat jedes Recht auf Schutz. Gerade in Deutschland, das über mehr Geldhaufen und Geltung verfügt als (fast) alle anderen Nationen. Und dieses Land – und jetzt kommt die Gegenleistung – hat das Recht, dass jeder von dieser Hilfestellung profitiert, die „Spielregeln“ akzeptiert: das wir uns mitten in Europa befinden, wo Frauen so viel gelten wie Männer, wo Eros auf Verführung beruht und nicht auf Zwang, wo religiöse Zeloten und ihr Geschrei nach einem „Gottesstaat“ nicht geduldet werden, wo Eigeninitiative – wie die neue Sprache lernen wollen – wie die Neugier auf die neue Umwelt – ein hochgeschätztes Gut ist. Wer das als Flüchtling mitbringt, der soll willkommen sein.

    • Zu viel des Guten.
      Weil der Preis der Freiheit unbezahlbar ist, deshalb auch
      gibt es das Kirchenasyl , das hilft, oder helfen soll, wenn wirkliche Not da ist.
      D.h. wenn der Abgeschobene, wie in diesem Falle, krank ist, politische Verfolgung zu erwarten hat, oder ähnliches.
      Ob ein “ Flüchtling willkommen ist“, entscheidet nicht der einzelne Bürger.

      Ein Flüchtling ist ein Mensch, der kein Zuhause hat, da ist Kirchenasyl in besonderen Fällen der beste Ort, um vorübergehend zu helfen. Aber ob man ein neues Zuhause in der Fremde findet, hängt von vielen Faktoren ab.
      Außerdem, wenn man Menschen wie Marionetten hin und her verschieben darf, provoziert man auch ungewollt Asylsituationen wie diese , und möglicherweise auch Reaktionen, die Terror und Amoklauf begünstigen.
      Es sind Geschichten, die in den Bereich der Menschenrechte gehören.
      Kirchenasyl muss respektiert werden.

      In diesem Zusammenhang finde ich Ihren Beitrag, Dieter, [gelöscht / MfG, das JDE-Team]

  3. Ich sehe Kirchenasyl kritisch, weil ich es nicht gut finde, wenn sich Organisationen über das Gesetz stellen.
    Und hier war ja wohl sogar schon eine zusätzliche Prüfung erfolgt.

    Das Problem hierbei ist allerdings Schweden. Wie ich von einer guten Bekannten weiß, die gerade mit Schweden diesbezüglich Erfahrung hat, werden Asylverfahren dort extrem restriktiv gehandhabt und teilweise auch am geltenden Recht vorbei. Hier kann einem Asylbewerber wirklich schnell Unrecht geschehen.

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