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Hessen: Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Sonntagsarbeit

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sich am Mittwoch mit dem gesetzlichen Sonntagsarbeitsverbot in Hessen befasst.

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Verhandelt wird eine von der hessischen Landesregierung erlassene Rechtsverordnung, die Videotheken, Bibliotheken, der Getränkeindustrie, Speiseeis-Herstellern, dem Buchmachergewerbe, Call-Centern sowie Lotto- und Totogesellschaften die Arbeit an Sonn- und Feiertagen zeitlich beschränkt erlaubt hatte. Dagegen hatten die Gewerkschaft ver.di und zwei evangelische Dekanate geklagt. (Az: BVerwG 6 CN 1.13)

Vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof hatten die Kläger Recht bekommen. Die Beschäftigung in der Getränkeindustrie, bei den Eisherstellern und Call-Centern hätte nicht durch eine solche Verordnung, sondern nur durch den parlamentarischen Gesetzgeber erlaubt werden dürfen, urteilten die Richter in Hessen (VGH Kassel 8 C 1776/12.N).

Was Videotheken, Bibliotheken und Lotto angehe, sei nicht erkennbar, dass eine Ausnahme von der Feiertagsruhe zur Vermeidung von erheblichen Schäden überhaupt erforderlich sei. Auch die Erlaubnis für das Buchmachergewerbe sei zu unbestimmt, weil durch die Verordnung nicht ersichtlich sei, dass zum Beispiel nur Pferdewetten erfasst werden sollten. Gegen dieses Urteil hat das Land Hessen Revision eingereicht.

Kirchen und Gewerkschaften wehren sich schon seit Jahren gegen die Ausweitung der Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Nach Angaben der Bundesregierung aus diesem Frühjahr arbeiteten im Jahre 2012 insgesamt 28,6 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland regelmäßig oder gelegentlich an Sonn- oder Feiertagen. 1992 waren es noch 20,6 Prozent.

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(Quelle: epd)

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