Die Kirchen in Deutschland haben eine "Christliche Patientenvorsorge" ausgearbeitet. Mit dem Dokument wollten sie einen Weg zwischen unzumutbarer Lebensverlängerung und nicht verantwortbarer Lebensverkürzung aufzeigen.
Das erläuterten evangelische und katholische Bischöfe am Mittwoch in Köln. Mit dem neu gefassten Formular reagieren die Kirchen auf das seit dem 1. September 2009 geltende Patientenverfügungsgesetz. Darin ist festgelegt, dass schriftliche Verfügungen von Patienten für Ärzte und Angehörige verbindlich sind.
Patienten könnten in gesunden Tagen wirksam bestimmen, welche ärztliche Behandlung erfolgen darf oder nicht vorgenommen werden soll, wenn sie sich nicht mehr äußern könnten, sagte der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch. Der Wille des Patienten sei die Grundlage jeder Behandlung und Vorsorgeverfügung. Die Selbstbestimmung des Patienten und die Fürsorge für ihn müssten aber aufeinander bezogen sein. «Niemand darf zum Sterben gedrängt werden, aber auch ein Sterbender nicht zum Leben gezwungen werden», argumentierte Zollitsch.
Der stellvertretende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Jochen Bohl, unterstrich die zentrale Rolle der Vertrauensperson, die dem verfügten Willen des Patienten Geltung verschafft. "Denn die Erfahrung zeigt, dass sich das Lebensende auch durch Behandlungswünsche und eine Patientenverfügung nicht detailliert planen oder in allen Einzelheiten rechtlich regeln lässt, sagte Bohl.
(Quelle: epd)