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Integration: Evangelische Kirche mahnt zu Korrekturen im Ausländerrecht

Für Zuwanderer fordert die Evangelische Kirche rechtliche Erleichterungen und bessere Integrationsangebote.

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Verbreitete Vorbehalte gegen die anerkannt notwendige Zuwanderung müssten überwunden werden, empfiehlt die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) in einer Stellungnahme, die am Mittwoch in Hannover veröffentlicht wurde. Darin wird eine Neuregelung des Bleiberechts, ein Stopp von sogenannten Kettenduldungen, die Beseitigung von Nachteilen für Zuwanderer sowie eine Vereinheitlichung des Asylrechts in der Europäischen Union befürwortet.

Das Schicksal der Bootsflüchtlinge im Mittelmeer, die schwierige Situation von Ausländern ohne Aufenthaltspapiere oder Frauenhandel mahnten dazu, die biblische Perspektive auf Fremde wahrzunehmen, schreibt die EKD-Ratsvorsitzende Margot Käßmann im Vorwort. Kirchengemeinden und evangelische Christen sollten damit ermutigt werden, sich in dieser biblischen Tradition konstruktiv und kritisch in die Debatte über Einwanderung einzumischen. Die Stellungnahme « denn ihr seid selbst Fremde gewesen» ist das Ergebnis von mehrjährigen Beratungen eines EKD-Gremiums unter Vorsitz des westfälischen Präses Alfred Buß.

Die Zuwanduerng habe die kulturelle, religiöse und ethnische Vielfalt in Deutschland verstärkt, heißt es in dem Text. Vor diesem Hintergrund wird dafür geworben, den Islam als «Teil unseres Landes» respektieren. Pauschalurteilen gegen Muslime müsse entegegengetreten, und Konflikte müssten sachlich erörtert werden.

Unter Hinweis auf sinkende Zahlen bei Einbürgerungen empfiehlt die EKD eine Korrektur im Staatsangehörigkeitsrecht: «Mehrfachstaatsangehörigkeit sollte vermehrt akzeptiert werden.» Länder und Kommunen müssten auf höhere Einbürgerungszahlen hinwirken und dafür werben.

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Für den Nachzug von Familienangehörigen von Zuwanderern sollten Hürden abgebaut werden, empfiehlt der EKD-Text. Das Hinauszögern des Zusammenlebens von Familien könne sich hinderlich auf die Integration auswirken, wird argumentiert. Damit wendet sich die evangelische Kirche gegen die Pflicht zum Nachweis von Deutschkenntnissen vor der Einreise von Ehepartnern nach Deutschland.

In Deutschland geduldete Ausländer sollten eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wird von der Expertenkommission angeregt. Dazu sollte die Stichtagsregelung für die Einreise gestrichen werden. Auf europäischer Ebene tritt die EKD dafür ein, Unterschiede bei der Anerkennung von Flüchtlingen zu beseitigen. Die Vereinheitlichung der Asylsysteme der EU-Staaten dürfe nicht zulasten von Schutzsuchenden gehen. Unterstützt werden auch Pläne für eine Neuansiedlung von Flüchtlingen in EU-Ländern nach Vorbild der Irak-Flüchtlinge.

Im Integrationsplan der Bundesregierung fehlt der EKD zufolge die Perspektive der rechtlichen Gleichstellung von Ausländern. Das Ausländerrecht sei unter Sicherheitsaspekten zu stark an der Abwehr von Zuwanderung ausgerichtet, wird kritisiert. In den Bereichen Bildung, Arbeit und soziale Sicherung müssten Nachteile für Ausländer beseitigt werden.

An die Adresse der Kirchengemeinden, diakonischer Dienste und Bildungseinrichtungen wird empfohlen, Menschen mit Migrationshintergrund in der Praxis stärker einzubeziehen. Christen nichtdeutscher Herkunft sollten bei Stellenbesetzungen und in Gremien mehr berücksichtigt werden. Gerade evangelische Kindertagesstätten seien Orte «gelebter Vielfalt». Mit dem Theologen und Wirtschaftswissenschaftler Fidon Mwombeki (49) aus Tansania hatte die EKD kürzlich erstmals einen Afrikaner in ihr Leitungsgremium gewählt.

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(Quelle: epd)

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