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Justizminister Hahn: Verjährungsfristen bei Missbrauch nicht verlängern

Der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) hat sich gegen eine Verlängerung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch ausgesprochen. Eine Ausweitung allein der Verjährungsfristen «widerspräche dem Rechtssystem», erklärte Hahn am Montag in Wiesbaden. Die Fristen für die Verjährung von Straftaten richteten sich laut Strafgesetzbuch (StGB) nach dem jeweiligen Höchstmaß der im Gesetz angedrohten Freiheitsstrafe.

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 Hahn rief Opfer dazu auf, sich noch vor dem Gang zu den betroffenen Schulen und pädagogischen Einrichtungen unverzüglich an die Staatsanwaltschaft oder Polizei zu wenden. «Nur dann können die Verfahren rückhaltlos aufgeklärt und die Täter ihrer Strafe zugeführt werden», sagte der Minister. Auch Eltern, Verwandte und Lehrer sollten sich nicht vor einer Anzeige scheuen. Nötig sei «eine Kultur des Hinsehens und der offenen Dialoge».

 Wegen zahlreicher Fällen von sexuellem Missbrauch in Schulen und kirchlichen Einrichtungen wird seit einigen Wochen heftig über die Verlängerung der Verjährungsfristen diskutiert. Auch die FDP-Bundestagsfraktion sprach sich für eine Ausweitung aus.

 Derzeit liegt die strafrechtliche Verjährungsfrist in Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs bei zehn Jahren (Paragraf 176 StGB). Die Verjährungsfrist für Vergewaltigung beträgt 20 Jahre (Paragraf 177 StGB). Die Verjährungsfrist beginnt erst, wenn das Opfer volljährig ist, also das 18. Lebensjahr vollendet hat.

(Quelle: epd)

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