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Kirchenasyl: Bundesamt akzeptiert neues Verfahren

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die christlichen Kirchen haben ihren Streit um das Kirchenasyl weitgehend beigelegt. Beide Seiten teilten mit, dass die Erprobung eines neuen Verfahrens in den vergangenen neun Monaten positiv verlaufen sei und weitergeführt werden soll.

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Die Kirchen und die Behörde hatten sich damals darauf verständigt, über mögliche Fälle schneller und enger zu kommunizieren, um möglichst gemeinsam schon vor einem Kirchenasyl zu einer Einigung zu kommen. Die Kirchen gewähren in besonders harten Einzelfällen Betroffenen Schutz, denen eine Abschiebung droht.

Wie die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die katholische Deutsche Bischofskonferenz und das Bundesamt mitteilten, wurden im Testzeitraum insgesamt 300 Fälle von den zentralen kirchlichen Ansprechpartnern an das Bundesamt übermittelt. Fast ausschließlich ging es demnach um sogenannte Dublin-Fälle, bei denen ein anderer EU-Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig gewesen wäre, die Kirchen eine Abschiebung dahin aber wegen besonderer Härten in den Einzelfällen verhindern wollten.

In 142 Fällen hat das Bundesamt den Angaben zufolge das Asylverfahren übernommen. Damit wurde zumindest die Abschiebung in einen anderen EU-Staat verhindert. In 60 Fällen konnte für die Flüchtlinge eine positive Lösung gefunden werden, bevor ein mögliches Kirchenasyl gestartet wurde. Die restlichen knapp 100 Fälle sind den Angaben zufolge noch in der Prüfung.

Keine Anmaßung der Kirchen

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"Wir sind dankbar für die gegenseitige Wertschätzung, die in dem Gesprächsprozess zwischen Kirchen und dem Bundesamt zum Ausdruck kam", sagte der Bevollmächtigte der EKD in Berlin, Martin Dutzmann. Der Eindruck, die Kirchen würden sich mit dem Kirchenasyl eine Umgehung geltenden Rechts anmaßen, sei entkräftet worden. "Das Bundesamt hat in vielen Fällen anerkannt, dass es sich um echte Härten für die Betroffenen handelt. Darüber sind wir sehr froh", sagte Dutzmann.

Über das Kirchenasyl hatte es zu Beginn des Jahres heftigen Streit gegeben, nachdem Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) den Religionsgemeinschaften vorgeworfen hatte, sie würden sich mit ihrer Praxis über geltendes Recht stellen. Im Zentrum standen dabei die Dublin-Fälle, bei denen nach einer Frist von einem halben Jahr eine Abschiebung in den anderen EU-Staat nicht mehr möglich ist. Durch das Kirchenasyl wurde diese Frist oftmals überschritten. Damals stand im Raum, die Frist auf 18 Monate zu verlängern.

(Quelle: epd)

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