Das Verbot von «Live-Präparationen» bei der «Körperwelten»-Ausstellung im Sommer 2009 in der Bundeshauptstadt war dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zufolge rechtmäßig.
Das Vorhaben, bei der Ausstellung zwei menschliche Leichen zu präparieren, habe gegen das Berliner Bestattungsgesetz verstoßen, teilte das Gericht am Mittwoch in Berlin mit. Nach dem Gesetz dürfen Leichen grundsätzlich nicht öffentlich ausgestellt werden. Gegen das Urteil kann die Gubener Plastinate GmbH Berufung einlegen. (AZ: VG 21 K 48.10)
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hatte die Live-Präparation in einem abgeteilten Bereich für interessierte Besucher untersagt. Demgegenüber hatte sich die Gubener Plastinate GmbH auf die grundrechtlich geschützte Wissenschaftsfreiheit berufen. Es sei zweifelhaft, ob sich die Klägerin hierauf berufen könne, urteilte das Gericht nun. Eine Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit sei durch das bestattungsrechtliche Ausstellungsverbot gerechtfertigt.
(Quelle: epd)