Von Juli kommenden Jahres an soll es anstelle des Zivildienstes einen Bundesfreiwilligendienst geben. Der Zivildienst fällt weg, wenn die Wehrpflicht ausgesetzt wird, wie es nach der CSU nun auch die CDU beschlossen hat.
Die FDP setzt sich schon seit Beginn der 1990er Jahre für die Abschaffung der Wehrpflicht ein. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hat am Donnerstag in Berlin einen Gesetzentwurf vorgestellt. Darin ist auch ein höherer Bundeszuschuss für die Jugendfreiwilligendienste der Länder vorgesehen. Ziel ist, eine Konkurrenz der Angebote zu vermeiden. Der Bund will mit 350 Millionen Euro für alle Freiwilligendienste auskommen. Das ist weniger, als er bisher für den Zivildienst ausgibt.
Die Einzelheiten:
– Zum 30. Juni 2011 werden alle Zivildienstleistenden, die das wünschen, entlassen. Diejenigen, die freiwillig länger bleiben wollen, werden spätestens am 31. Dezember 2011 entlassen. Am 1. Juli wird der Bundesfreiwilligendienst eingeführt.
– Der Bundesfreiwilligendienst ist für alle offen, die ihre Schulpflicht erfüllt haben. Wer mindestens 27 Jahre alt ist, kann den Dienst als Teilzeitdienst absolvieren. Das soll vor allem Ältere ansprechen.
– Der Dienst dauert in der Regel ein Jahr, mindestens aber sechs Monate. Höchstzeit sind anderthalb Jahre, in Ausnahmefällen 24 Monate. Der Freiwilligendienst kann auch in Abschnitten von jeweils drei Monaten geleistet werden.
– Es wird zunächst mit 35.000 neuen Freiwilligen gerechnet. Zum Vergleich: heute leisten 90.000 junge Männer pro Jahr Zivildienst.
– Die Beschränkung der Bundesförderung für Jugendfreiwilligendienste wird aufgehoben. Bisher gibt es rund 35.000 Plätze, von denen nur zwei Drittel gefördert werden. Die Bundesförderung wird von 72 Euro pro Platz und Monat auf 200 Euro erhöht. Träger, die beide Freiwillligendienste anbieten, sollen zunächst die Plätze im Jugendfreiwilligendienst vergeben.
– Für den Bundesfreiwilligendienst wie für Jugendfreiwilligendienste wird ein Taschengeld gezahlt, das im Westen höher ist als im Osten aber in beiden Dienstformen gleich hoch. Hinzu kommen Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung. Die Freiwilligen sind sozialversichert.
– Die Art der Einsatzstellen soll erweitert werden. Der Bundesfreiwilligendienst soll auch in Projekten zur Integration, Sportvereinen oder im Kulturbereich möglich sein.
– Der Bundesfreiwilligendienst darf keine regulären Arbeitsplätze verdrängen.
– Mindestens 25 Tage im Jahr nehmen die Freiwilligen an Seminaren teil.
– Das Bundesamt für den Zivildienst soll umbenannt werden in «Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben». Es zahlt die Gelder aus, prüft, ob Freiwilligendienste reguläre Arbeitsplätze verdrängen und kontrolliert die Qualität der angebotenen Einsatzstellen.
– Es wird ein Beirat für den Bundesfreiwilligendienst gebildet, dem Vertreter der Freiwilligen, der Träger, der Gewerkschaften und Arbeitgeber, der Kommunen sowie der Kirchen angehören.
(Quelle: epd)