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Madrid: Lockerung des spanischen Abtreibungsrechts

Die spanische Regierung hat dem Parlament am Samstag einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Minderjährigen bis zur 14. Schwangerschaftswoche eine Abtreibung ermöglichen soll, ohne das Einverständnis der Eltern einholen zu müssen. Abtreibungsgegner protestieren gegen das neue Gesetz.

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Im Jahr 2008 wurden in Spanien über 100.000 Schwangerschaften abgebrochen. Die Zahl der Abtreibungen hat sich damit in den vergangenen zehn Jahren nahezu verdoppelt.

Bislang gilt in Spanien noch immer eine als „überholt“ geltende Gesetzgebung aus dem Jahr 1985, die Abtreibungen grundsätzlich verbietet, jedoch nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Ein Schwangerschaftsabbruch ist prinzipiell nur in Ausnahmefällen wie Behinderung des Fötus und Vergewaltigung zugelassen.

Bereits vor vier Monaten entstand ein erster Vorentwurf zum Thema Lockerung des Abtreibungsrechts. Sollte sich das neue Gesetz durchsetzen, könnten 16- und 17-jährige Frauen ihr Ungeborenes jederzeit und ohne Begründung bis zur 14. Woche abtreiben lassen. Dabei ist weder eine Zustimmung, noch das Wissen der Eltern erforderlich. Zudem sollen die Kosten für den Eingriff von der Krankenkasse übernommen werden.

Bei einer gesundheitlichen Gefährdung der Frau oder schweren Missbildung des Kindes soll ein Abbruch auch noch bis zur 22. Woche möglich sein. Ab der 23. Woche entscheidet ein „Klinikausschuss“ über die Genehmigung der Abtreibung.

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Die Öffentlichkeit reagierte mit heftigen Protesten auf den neuen Gesetzentwurf. Am 17. Oktober planen Abtreibungsgegner in der spanischen Hauptstadt eine Massendemonstration, die Unterstützung bei der katholischen Kirche fand. Die Regierung will dennoch an der Reform festhalten.

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